Wir möchten an dieser Stelle auf die Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes für das Gebiet der Gemeinde Boxberg/O.L. erinnern (nach zu Lesen in der Straßenreinigungssatzung auf der Internetseite der Gemeinde).
Als Anlieger haben Sie die Pflicht, Gehwege an Werktagen bis 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 09:00 Uhr vom Schnee zu beräumen und bei Glätte zu streuen.
In Jahren mit gerader Endziffer (2024) sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.
In Jahren mit ungerader Zahl (2025), die Besitzer auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Dabei ist es unerheblich, ob das eigene Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Das heißt, auch die Eigentümer von unbebauten Grundstücken innerhalb der Ortslage, wie z. B. an Wiesen und Feldern, haben die Pflicht die Gehwege von Eis und Schnee zu befreien und zu streuen. Wer dies selbst nicht durchführen kann, kann Dritte beauftragen, den entsprechenden Gehweg von Schnee und Eis zu befreien.