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Monatliches Amtsblatt der Gemeinde Boxberg/O.L.
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Widerspruchsrecht gegenüber Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

1.

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Auskunft über Gruppen und Wahlberechtigten erteilen. Die Daten dürfen nur zur Wahlwerbung und nur sechs Monate vor einer Wahl oder Abstimmung eingeholt werden. Sie müssen einen Monat danach vernichtet werden.

2.

Die Meldebehörde darf gemäß § 42 Absatz 2 BMG öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften Auskunft erteilen, wenn Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige haben, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören.

3.

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 2 BMG Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern erteilen. Dabei werden auch Datum und Art des Jubiläums mitgeteilt. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

4.

Die Meldebehörde darf gemäß § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit übermitteln, die im nächsten Jahr volljährig werden.

5.

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.

Die Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L., Hauptamt, Sachgebiet Einwohnermeldewesen, weist alle Einwohner der Gemeinde Boxberg/O.L. auf ihr Widerspruchsrecht hin.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. im Einwohnermeldeamt (Zimmer 24), Südstraße 4, 02943 Boxberg/O.L. einzureichen. Die Bearbeitung erfolgt kostenfrei.

Sollten Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Übermittlungssperre beantragt haben, ist diese bereits gespeichert.

Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre

Familienname: …………………………………………………………………………………

Vorname(n): …………………………………………………………………………………

Geburtsname: …………………………………………………………………………………..

Geburtsdatum: …………………………………………………………………………………..

Anschrift: …………………………………………………………………………………..

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Datum

Unterschrift