Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat in seiner Sitzung am 11. Oktober 2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Photovoltaikanlage „An der Schaltanlage“ Boxberg/O.L. OT Bärwalde (GR 171/27/21) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 198 der Flur 2 in der Gemarkung Bärwalde und stellt die Erweiterung der Photovoltaikanlage „Ehemaliges Militärgelände“ dar, die im Süden an den Geltungsbereich angrenzt.
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB werden die Unterlagen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom 10.02.2023 bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und der Einschätzung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen (Umweltbericht zum Vorentwurf) einschließlich der im Umweltbericht zugehörigen Anlagen 1 bis 4:
| Anlage 1: | Natura 2000-Vorprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaikanlage „An der Schaltanlage" Boxberg/O.L., OT Bärwalde |
| Anlage 2: | Fachbeitrag Artenschutz zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaikanlage „An der Schaltanlage" Boxberg/O.L., OT Bärwalde |
| Anlage 3: | Naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaikanlage „An der Schaltanlage" Boxberg/O.L., OT Bärwalde |
| Anlage 4: | UVP-Vorprüfung Waldumwandlung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaikanlage „An der Schaltanlage" Boxberg/O.L., OT Bärwalde |
in der Zeit vom
06. März 2023 bis einschließlich 14. April 2023
in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. Südstraße 4, in 02943 Boxberg/O.L.
im Versammlungsraum 1, während der Dienstzeiten
| Montag - Freitag | von 07.00 bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 13.00 bis 16.00 Uhr |
öffentlich ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Photovoltaikanlage „An der Schaltanlage“ Boxberg/O.L. OT Bärwalde einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich im Internet über das zentrale Landesportal Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel dazu gem. § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgefordert.
Boxberg/O.L., 10.02.2023
v. 15.09.2021