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Monatliches Amtsblatt der Gemeinde Boxberg/O.L.
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen

Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen

Friedrichsstraße 12 02977 Hoyerswerda

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen für das Wirtschaftsjahr 2024

Aufgrund von § 58 Abs. 1 und 2 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), wird folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2024 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit den Summen der Erträge und Aufwendungen aus dem Erfolgsplan, sowie dem Mittelzufluss und Mittelabfluss im Liquiditätsplan, jeweils aus laufender Geschäftstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit.

Summe der Erträge gemäß dem Erfolgsplan:

1.280.433,80 EUR

Summe der Aufwendungen gemäß dem Erfolgsplan

1.280.433,80 EUR

Ergebnis der GuV

+/- 0,00 EUR

Laufende Geschäftstätigkeit

Mittelzufluss = betriebliche Einzahlungen

1.213.314,44 EUR

Mittelabfluss = betriebliche Auszahlungen

1.345.099,74 EUR

Saldo (inkl. Zinsen)

-131.785,30 EUR

Neutrale Zahlungen

neutrale Erträge

0,00 EUR

neutrale Aufwendungen

0,00 EUR

Saldo

0,00 EUR

Investitionstätigkeit

Mittelzufluss = Einzahlungen aus Abgängen des AV

0,00 EUR

Mittelabfluss = Auszahlungen für Investitionen in d. AV

137.379,69 EUR

Saldo

-137.379,69 EUR

Finanzierungstätigkeit

Darlehensaufnahmen

0,00 EUR

Kapitaldienst

0,00 EUR

Saldo

0,00 EUR

§ 2

Eine Ermächtigung für Kassenkredite wird nicht gewährt.

§ 3

Über- und außerplanmäßige Ausgaben i. V. m. Abschlussbuchungen (i. S. d. § 33 und § 43 Nr. 1 KomKVO) gelten generell als genehmigt und bedürfen keiner separaten Beschlussfassung seitens der Verbandsversammlung.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 50,00 € je Kostenstelle gelten grundsätzlich als genehmigt

§ 4

Es werden keine Kreditermächtigungen festgelegt.

§ 5

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 6

Die Verwaltungsumlage auf die Zweckverbandsmitglieder wird mit 366.304,98 EUR festgesetzt. Eine Investive Umlage wird nicht erhoben.

Die Verteilung der Allgemeinen Umlage auf die Verbandsmitglieder gestaltet sich gemäß der jeweiligen Beteiligung am Zweckverband wie folgt:

Die Grundlage für die Berechnung der Höhe der Verwaltungsumlage der Zweckverbandsmitglieder ist der § 13 der Neufassung der Zweckverbandssatzung vom 21.06.2022 (SächsAbl. Nr. 32 vom 11.08.2022).

Die Verwaltungsumlage ist zum 30.08. des Haushaltsjahres fällig.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Hoyerswerda, 23.01.2024

Udo Witschas
Verbandsvorsitzender des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2.

Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3.

der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4.

vor Ablauf der § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a.

die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b.

die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hoyerswerda, 23.01.2024

Udo Witschas
Verbandsvorsitzender des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen

Anlagen

Ausfertigungsvermerk:

Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bestätigt.

Beschluss- und Genehmigungsverfahren:

Mit Beschluss Nr. 01/24 vom 23.01.2024 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen.

Die Landesdirektion hat mit dem Bescheid vom 30.01.2024 die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 bestätigt.

Auslegungshinweis:

Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen für das Wirtschaftsjahr 2024 liegen ab dem, 29.02.2024 bis einschließlich 07.03.2024 im

Landratsamt Bautzen, Bürgeramt, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen

Landratsamt Bautzen, Standort Kamenz, Bürgeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz

Landratsamt Bautzen, Standort Hoyerswerda, Bürgeramt, Schlossplatz 2, 02977 Hoyerswerda

in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L., Südstraße 4, 02943 Boxberg/O.L.

zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist zu folgenden Sprechzeiten möglich:

Bürgerämter Bautzen, Kamenz, Hoyerswerda

Montag, Mittwoch, Freitag

08:30 Uhr – 13:00 Uhr

Dienstag, Donnerstag

08:30 Uhr – 18:00 Uhr

Gemeinde Boxberg/O.L.

Montag, Freitag

09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Hoyerswerda, 08.02.2024

Udo Witschas
Verbandsvorsitzender des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen