Die Gemeinde hat gemäß § 88c SächsGemO zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung und soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gemeinde vermitteln.
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. GR 147/22/21 am 14. Juni 2021 die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Boxberg/O.L. festgestellt. Der Beschluss ist gemäß § 88c, Abs. 3 ortsüblich bekannt zu geben.
I. Ergebnisrechnung
ordentliche Erträge — 15.495.766,08 EUR
ordentliche Aufwendungen — 13.504.377,01 EUR
ordentliches Ergebnis — 1.991.389,07 EUR
Sonderergebnis — 22.681,38 EUR
Gesamtergebnis — 2.014.070,45 EUR
II. Finanzrechnung
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit — 14.286.952,66 EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit — 10.239.611,50 EUR
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit — 4.047.341,16 EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit — 2.385.988,97 EUR
Auszahlungen für Investitionstätigkeit — 3.796.916,99 EUR
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit — -1.410.928,02 EUR
Finanzierungsmittelüberschuss — 2.636.413,14 EUR
Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit — -217.309,16 EUR
Änderung des Finanzmittelbestandes — 2.419.103,98 EUR
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen — 1.321,65 EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres — 21.953.960,11 EUR
III. Vermögensrechnung
Aktiva
Anlagevermögen — 58.703.386,14 EUR
Umlaufvermögen — 23.377.571,29 EUR
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten — 3.011,54 EUR
Nicht durch Kapitalposition gedeckter Fehlbetrag — 0,00 EUR
Summe Aktiva — 82.083.968,97 EUR
Passiva
Kapitalposition — 66.703.634,18 EUR
Sonderposten — 8.067.976,78 EUR
Rückstellungen — 5.494.349,05 EUR
Verbindlichkeiten — 1.759.875,05 EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten — 61.704,78 EUR
Summe Passiva — 82.087.539,84 EUR
Die Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses i.H.v. 1.991.389,07 EUR und des Sonderergebnisses i.H.v. 22.681,38 EUR wurden gemäß § 23 SächsKomHVO-Doppik den Rücklagen zugeführt.
Der mit Beschluss vom 28.02.2018 bestellte Rechnungsprüfer hat die Jahresrechnung geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Prüfvermerk wurde am 30. April 2021 erteilt.
Der Jahresabschluss wird mit der ortsüblichen Bekanntgabe des Feststellungsbeschlusses auf der Homepage der Gemeinde Boxberg/O.L. unter www.boxberg-ol.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Boxberg/O.L., 15. Juni 2021