Nach § 99 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) ist dem Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. jeweils bis zum 31. Dezember des dem Berichtsjahr folgenden Jahres der Beteiligungsbericht vorzulegen. Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. GR 116/19/21 am 08. März 2021 die Beteiligungsberichte für die Jahre 2012, 2013 und 2014 der Gemeinde Boxberg/O.L. beschlossen.
Gemäß § 99 Abs. 4 SächsGemO wird informiert, dass die Beteiligungsberichte von der Gemeinde Boxberg/O.L. ab sofort zur öffentlichen Einsichtnahme zur Verfügung steht.
Die Beteiligungsberichte können während der allgemeinen Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L., Südstraße 4, 02943 Boxberg/O.L., Kämmerei Zimmer 21, eingesehen werden.
Boxberg/O.L., 08. Februar 2024