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Monatliches Amtsblatt der Gemeinde Boxberg/O.L.
Ausgabe 2/2025
Nichtamtlicher Teil
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Unerlaubte Entsorgung von Abfällen!

Wilde Müllablagerungen stellen eine Gefährdung für Boden, Grundwasser, Luft, Pflanzen und Lebewesen dar. Weiterhin wird das Landschaftsbild beeinträchtigt.

Durch die Forstbehörde wurde festgestellt, dass im Gemeindewald in 02943 Boxberg/O.L., Eichenweg Richtung Bahnanlage, illegal Abfälle (Plastikkanister, pflanzliche Abfälle usw.) entsorgt wurden.

Wir weisen wiederholt darauf hin, dass es untersagt ist, Abfälle jeglicher Art, in den Wald zu verbringen!

Die Bürger haben die Möglichkeit über die Abfallwirtschaft Ihre Abfälle entsorgen zu lassen.

Illegale Entsorgung von Abfällen können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Werte Bürger helfen Sie mit diese Unholde zur Verantwortung zu ziehen und melden Sie festgestellte Verstöße der Verwaltung.

Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L.