Die Gemeinde Boxberg/O.L. gibt bekannt, dass die Wahrnehmung der polizeilichen Vollzugsaufgaben insbesondere die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf der Grundlage des § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben durch gemeindliche Vollzugsbedienstete im Gemeindegebiet auf folgende Personen übertragen wurde:
| Herr Stäbler | Herr Leffs | Herr Schautschick |
| Frau Elstermann | Frau Hundro | Herr Jannasch |
| Herr Donath | Herr Krupper | Herr Neugärtner |
| Frau Lange | Frau Petau | |