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Monatliches Amtsblatt der Gemeinde Boxberg/O.L.
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Lausitz Energie Kraftwerke AG

Die Lausitz Energie Kraftwerke AG betreibt auf der Gemarkung der Gemeinde Boxberg das Kraftwerk Boxberg Werk III zur Strom- und Wärmeversorgung. In den Dampfkesseln werden auf der Grundlage immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen der Landesdirektion Sachsen neben den Regelbrennstoffen Braunkohle und Heizöl auch Klärschlämme aus kommunalen Abwasseraufbereitungsanlagen, getrocknete Klärschlämme und Fleisch- und Knochenmehl (Tiermehl) mitverbrannt.

Der Betrieb der Anlage erfolgt nach den vorgegebenen Grenzwerten. Die Einhaltung der Grenzwerte wird durch kontinuierliche und periodische Messungen überwacht. Maßnahmen zur Qualitätssicherung werden durchgeführt.

1. Kontinuierliche Emissionsmessungen

Alle ermittelten Jahresmittelwerte belegen die Einhaltung der Grenzwerte der 17. BImSchV. Alle Grenzwertverletzungen wurden mit Sofortmaßnahmen belegt und an die zuständige Behörde gemeldet. Alle Sofortmaßnahmen zeigten Wirkung und führten zu einer sehr schnellen Sicherung des genehmigungskonformen Betriebes. Der Informationspflicht an die Behörde gemäß § 21 (1) der 17. BImSchV wurde dabei entsprochen.

Die Ergebnisse der an der kontinuierlichen Emissionsmesstechnik durchgeführten Kalibrierungen bzw. Vergleichsmessungen weisen nach, dass diese Geräte die Emissionen der Kraftwerksblöcke entsprechend den geltenden Vorschriften erfassen und auswerten.

2. Periodische Messungen bei der Mitverbrennung

Neben den kontinuierlichen Emissionsmessungen erfolgten periodische Messungen gemäß § 18 der 17. BImSchV für

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Mitverbrennung von Fleisch- und Knochenmehl (Tiermehl) am Block N (Kessel N1),

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Mitverbrennung von kommunalem Klärschlamm am Block P (Kessel P1)

und

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Mitverbrennung von Trockenklärschlamm am Block N (Kessel N1).

Der laut Genehmigungsbescheid zu realisierende Anlagenbetrieb während der Durchführung der Emissionsmessungen wurde gewährleistet. Jede Messung wurde jeweils an drei Messtagen durchgeführt.

Ergebnisse bei Mitverbrennung von Fleisch- und Knochenmehl (Tiermehl)

Ergebnisse bei Mitverbrennung von kommunalem Klärschlamm

* Mittelwert angegeben, da Maximalwert unplausibel ggü. Messergebnissen

Ergebnisse bei Mitverbrennung von Trockenklärschlamm

3. Beurteilung der Verbrennungsbedingungen

Die Mitverbrennung von Fleisch- und Knochenmehl (Tiermehl), Klärschlämmen aus kommunalen Abwasseraufbereitungsanlagen und getrockneten Klärschlämmen hat nur bei Erreichen der Prozesstemperatur von oberhalb 850°C und einer Kesselleistung ab 70 % zu erfolgen. Die Nachweise über die Einhaltung der Verbrennungsbedingungen wurden im Rahmen der Genehmigungsverfahren erbracht.

Die Inhalte der Veröffentlichung sind von der Landesdirektion Sachsen festgelegt.

Lausitz Energie Kraftwerke AG
Kraftwerk Boxberg