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Monatliches Amtsblatt der Gemeinde Boxberg/O.L.
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Wir suchen weiterhin Schöffen

Im Jahr 2023 findet die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen sowie der ehrenamtlichen Richter für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 statt. Die Gemeinde Boxberg/O.L. sucht für diese Amtsperiode Schöffen für die Strafgerichtsbarkeit.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Boxberg/O.L. sind aufgerufen, sich bis zum 31. Mai 2023 für das Ehrenamt zu bewerben. Dazu melden Sie sich bitte schriftlich, persönlich oder telefonisch bei der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L., Einwohnermeldeamt, Südstraße 4, 02943 Boxberg/O.L., Telefon 03 57 74 / 3 54 16 oder per E-Mail an a.urban@boxberg-ol.de.

Was sind Schöffen?

Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit; sie wirken bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene mit. Ihre Stimme hat bei der Beratung und bei der Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters. Durch die Schöffen nimmt das Volk an der Rechtsprechung teil. Schöffen benötigen kein Jurastudium. Sie sollen ihr Rechtsempfinden sowie ihre Berufs- und Lebenserfahrung in den Gerichtsprozessen zur Geltung bringen. Der Schöffe soll grundsätzlich zu nicht mehr als zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden. Neben der Erstat­tung von Fahrtkosten und sonstigen notwendigen Auslagen erhält der Schöffe eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall.

Wer kann Schöffe werden?

Schöffe kann grundsätzlich jedermann werden. Das Gesetz sieht nur wenige Einschränkungen vor, so etwa Altersbegrenzungen (Mindestalter: 25 Jahre; Höchstalter: 70 Jahre) oder den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen (z. B. von Polizeivollzugsbeamten). Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und, wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes, körperliche Eignung.

Wie wird man Schöffe?

Jeder Interessierte kann sich bei seiner Hauptwohnsitzgemeinde als Schöffe bewerben oder andere ihm geeignet erscheinende Personen vorschlagen. Bewerbungen sind ab sofort in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. möglich.

Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbenden die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen zur Aufnahme in die Vorschlagslisten erfüllen. Der Gemeinderat entscheidet dann bis spätestens zum 30. Juni 2023, wer von den Bewerbern in die Vorschlagsliste der Gemeinde Boxberg/O.L. aufgenommen wird.

Die Schöffen für das Amts- und das Landgericht werden im Herbst 2023 durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht aus den Vorschlagslisten der Gemeinden für fünf Jahre gewählt. Abschließend bestimmt das jeweilige Gericht, wer Haupt- bzw. Hilfsschöffe ist und benachrichtigt diese über deren Wahl.

Weitere Informationen des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.bV. und ein Antragsformular für die Bewerbung als Schöffe finden Sie unter https://schoeffenwahl2023.de bzw. www.schoeffen.de.

Eine handschriftliche Unterschrift ist bei der Einreichung des Formulars dringend erforderlich. In ausgedruckter Form liegt das Formular auch im Einwohnermeldeamt Boxberg/O.L. aus.