Seit Beginn des Jahres gibt es aufgrund von Gerichtsentscheidungen deutschlandweit die Regelung, dass amtliche Mitteilungsblätter (Amtsblätter), in denen Werbung enthalten ist, vom Zusteller nicht mehr in Briefkästen eingeworfen werden dürfen, auf denen das Hinweisschild „Keine Werbung einwerfen“ angebracht ist. Bei Zuwiderhandlungen drohen den Zustellerunternehmen Strafen.