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Monatliches Amtsblatt der Gemeinde Boxberg/O.L.
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Allgemeinverfügungen der Gemeinde Boxberg/O.L. zur Widmung von öffentlichen Straßen und Plätzen in der Gemeinde Boxberg/O.L. vom 10.03.2025

Gemäß § 6 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21.01.1993, rechtsbereinigt mit Stand vom 11.05.2019, erlässt die Gemeinde Boxberg/O.L. folgende Allgemeinverfügungen:

1.

Straßenbeschreibung

Bezeichnung der Straße

Ortsstraße Nr. 8 (OS im Bestandsverzeichnis Kringelsdorf) „Gewerbegebiet Kringelsdorf“, im gleichnamigen Gewerbegebiet,

Länge: 0,779 km, betroffene Flurstücke: Flurstück T.v. 3/13 und Tv. 3/22 der Gemarkung Kringelsdorf Flur 7

2.

Verfügung

2.1

Die unter 1. Bezeichnete Straße wird gewidmet zur Ortsstraße.

2.2

Widmungsbeschränkung(en): keine

3.

Künftiger Träger der Straßenbaulast

Gemeinde Boxberg/O.L.

4.

Wirksamwerden

Die Verfügung wird mit Vollzug Ihrer Bekanntgabe wirksam (mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist)

5.

Sonstiges

5.1

Gründe für die Widmung

Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat mit Beschluss GR 56/08/25, am 10.03.2025 beschlossen, die unter 1. bezeichnete Straße als Ortsstraße gewidmet werden soll. Es wurden keine Widmungsbeschränkungen festgesetzt. Die betroffenen Grundstücke befinden sich im Eigentum der Gemeinde Boxberg/O.L..

5.2

Hinweis

Die Widmungsverfügung einschließlich der Karte liegen ab dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung (25.04.2025) für die Dauer von zwei Wochen während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L., Südstraße 4 in 02943 Boxberg/O.L. aus. Sie wird im gleichen Zeitraum auf der Internetseite der Gemeinde Boxberg/O.L. unter www.boxberg-ol.de eingestellt. Die Widmungsverfügung gilt mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist als bekannt gegeben.

6.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L., Südstraße 4 in 0299493 Boxberg/O.L., einzulegen.

Hendryk Balko, Bürgermeister

Anlage zur Widmungsverfügung der Gemeinde Boxberg/O.L. vom 10.03.2025 zur Widmung der Ortsstraße Nr. 8 (OS 8 Kringelsdorf) „Gewerbegebiet Kringelsdorf“ im Gewerbegebiet Kringelsdorf

1.

Straßenbeschreibung

Bezeichnung des Platzes

Beschränkt öffentlicher Platz Nr. 9 (im Bestandsverzeichnis Kringelsdorf) „Parkplatz Gewerbegebiet Kringelsdorf“, im gleichnamigen Gewerbegebiet,

Fläche: 2.921 m², betroffene Flurstücke: Flurstück T.v. 3/13 der Gemarkung Kringelsdorf Flur 7

2.

Verfügung

2.1

Der unter 1. Bezeichnete Platz wird gewidmet zum beschränkt-öffentlichen Platz

2.2

Widmungsbeschränkung(en): keine

3.

Künftiger Träger der Straßenbaulast

Gemeinde Boxberg/O.L.

4.

Wirksamwerden

Die Verfügung wird mit Vollzug Ihrer Bekanntgabe wirksam (mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist)

5.

Sonstiges

5.1

Gründe für die Widmung

Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat mit Beschluss GR 57/08/25, am 10.03.2025 beschlossen, die unter 1. bezeichnete Straße als Ortsstraße gewidmet werden soll. Es wurden keine Widmungsbeschränkungen festgesetzt. Die betroffenen Grundstücke befinden sich im Eigentum der Gemeinde Boxberg/O.L..

5.2

Hinweis

Die Widmungsverfügung einschließlich der Karte liegen ab dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung (25.04.2025) für die Dauer von zwei Wochen während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L., Südstraße 4 in 02943 Boxberg/O.L. aus. Sie wird im gleichen Zeitraum auf der Internetseite der Gemeinde Boxberg/O.L. unter www.boxberg-ol.de eingestellt. Die Widmungsverfügung gilt mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist als bekannt gegeben.

6.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L., Südstraße 4 in 02943 Boxberg/O.L., einzulegen.

Hendryk Balko, Bürgermeister

Anlage zur Widmungsverfügung der Gemeinde Boxberg/O.L. vom 10.03.2025 zur Widmung des beschränkt-öffentlichen Platzes Nr. 9 (Nr. 9 Kringelsdorf) „Parkplatz Gewerbegebiet Kringelsdorf“ im Gewerbegebiet Kringelsdorf