Gemäß § 6 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21.01.1993, rechtsbereinigt mit Stand vom 11.05.2019, erlässt die Gemeinde Boxberg/O.L. folgende Allgemeinverfügungen:
| 1. | Straßenbeschreibung |
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| Bezeichnung der Straße |
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| Ortsstraße Nr. 8 (OS im Bestandsverzeichnis Kringelsdorf) „Gewerbegebiet Kringelsdorf“, im gleichnamigen Gewerbegebiet, |
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| Länge: 0,779 km, betroffene Flurstücke: Flurstück T.v. 3/13 und Tv. 3/22 der Gemarkung Kringelsdorf Flur 7 |
| 2. | Verfügung |
| 2.1 | Die unter 1. Bezeichnete Straße wird gewidmet zur Ortsstraße. |
| 2.2 | Widmungsbeschränkung(en): keine |
| 3. | Künftiger Träger der Straßenbaulast |
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| Gemeinde Boxberg/O.L. |
| 4. | Wirksamwerden |
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| Die Verfügung wird mit Vollzug Ihrer Bekanntgabe wirksam (mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist) |
| 5. | Sonstiges |
| 5.1 | Gründe für die Widmung |
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| Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat mit Beschluss GR 56/08/25, am 10.03.2025 beschlossen, die unter 1. bezeichnete Straße als Ortsstraße gewidmet werden soll. Es wurden keine Widmungsbeschränkungen festgesetzt. Die betroffenen Grundstücke befinden sich im Eigentum der Gemeinde Boxberg/O.L.. |
| 5.2 | Hinweis |
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| Die Widmungsverfügung einschließlich der Karte liegen ab dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung (25.04.2025) für die Dauer von zwei Wochen während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L., Südstraße 4 in 02943 Boxberg/O.L. aus. Sie wird im gleichen Zeitraum auf der Internetseite der Gemeinde Boxberg/O.L. unter www.boxberg-ol.de eingestellt. Die Widmungsverfügung gilt mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist als bekannt gegeben. |
| 6. | Rechtsbehelfsbelehrung |
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| Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L., Südstraße 4 in 0299493 Boxberg/O.L., einzulegen. |
Anlage zur Widmungsverfügung der Gemeinde Boxberg/O.L. vom 10.03.2025 zur Widmung der Ortsstraße Nr. 8 (OS 8 Kringelsdorf) „Gewerbegebiet Kringelsdorf“ im Gewerbegebiet Kringelsdorf
| 1. | Straßenbeschreibung |
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| Bezeichnung des Platzes |
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| Beschränkt öffentlicher Platz Nr. 9 (im Bestandsverzeichnis Kringelsdorf) „Parkplatz Gewerbegebiet Kringelsdorf“, im gleichnamigen Gewerbegebiet, |
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| Fläche: 2.921 m², betroffene Flurstücke: Flurstück T.v. 3/13 der Gemarkung Kringelsdorf Flur 7 |
| 2. | Verfügung |
| 2.1 | Der unter 1. Bezeichnete Platz wird gewidmet zum beschränkt-öffentlichen Platz |
| 2.2 | Widmungsbeschränkung(en): keine |
| 3. | Künftiger Träger der Straßenbaulast |
|
| Gemeinde Boxberg/O.L. |
| 4. | Wirksamwerden |
|
| Die Verfügung wird mit Vollzug Ihrer Bekanntgabe wirksam (mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist) |
| 5. | Sonstiges |
| 5.1 | Gründe für die Widmung |
|
| Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat mit Beschluss GR 57/08/25, am 10.03.2025 beschlossen, die unter 1. bezeichnete Straße als Ortsstraße gewidmet werden soll. Es wurden keine Widmungsbeschränkungen festgesetzt. Die betroffenen Grundstücke befinden sich im Eigentum der Gemeinde Boxberg/O.L.. |
| 5.2 | Hinweis |
|
| Die Widmungsverfügung einschließlich der Karte liegen ab dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung (25.04.2025) für die Dauer von zwei Wochen während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L., Südstraße 4 in 02943 Boxberg/O.L. aus. Sie wird im gleichen Zeitraum auf der Internetseite der Gemeinde Boxberg/O.L. unter www.boxberg-ol.de eingestellt. Die Widmungsverfügung gilt mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist als bekannt gegeben. |
| 6. | Rechtsbehelfsbelehrung |
|
| Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L., Südstraße 4 in 02943 Boxberg/O.L., einzulegen. |
Anlage zur Widmungsverfügung der Gemeinde Boxberg/O.L. vom 10.03.2025 zur Widmung des beschränkt-öffentlichen Platzes Nr. 9 (Nr. 9 Kringelsdorf) „Parkplatz Gewerbegebiet Kringelsdorf“ im Gewerbegebiet Kringelsdorf