Der Gemeinderat Boxberg/O.L. hat in seiner Sitzung am 12.06.2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen bestätigt.
Gemäß § 36 Abs. 3 GVG sind die Vorschlagslisten eine Woche lang zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen. Die Vorschlagsliste der Gemeinde Boxberg/O.L. zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 liegt in der Zeit von
03.07.2023 bis 10.07.2023
während der allgemeinen Dienststunden öffentlich in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L., Südstraße 4, 02943 Boxberg/O.L., Zimmer 24 zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen aufgestellte Personen kann binnen einer Woche nach öffentlicher Auslegung der Vorschlagslisten schriftlich oder zur Niederschrift mit Begründung Einspruch (§ 37 GVG) erhoben werden. Geltend machende Einsprüche sind in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L., Südstraße 4 in 02943 Boxberg/O.L. einzureichen.
Boxberg/O.L., 28.06.2023