Aufgrund von Änderungen im Entwurf des Doppelhaushaltes 2023/2024 wird dieser wie folgt erneut ausgelegt.
Gemäß § 76 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705), erfolgt die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Doppelhaushaltes 2023/2024 mit Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Boxberg/O.L. in der Zeit von:
Montag, 24. Juli 2023 bis
einschließlich Dienstag, 1. August 2023
in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L., Südstraße 4, im Zimmer 21 in 02943 Boxberg/O.L. zu folgenden Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme:
| Montag, Mittwoch, Freitag: | 9:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag: | 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr. |
Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des 10. August 2023 Einwendungen gegen den Entwurf des Doppelhaushaltes 2023/2024 mit Haushaltssatzung und Haushaltsplan bei der oben genannten Stelle erheben.
Boxberg/O.L., 22.06.2023