Für Übernachtungsanbieter besteht in Deutschland eine Meldepflicht:
Im Bundesmeldegesetz ist festgelegt, dass Unterkünfte der Meldepflicht unterliegen. Sie müssen Gästedaten erheben, die Identität prüfen und den Meldeschein ein Jahr lang aufbewahren. Der Hintergrund: Die Daten - Name, Adresse, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit - können unter anderem bei Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft herangezogen werden. Jeder einzelne Beherbergungsbetrieb - egal ob Ferienzimmer, Ferienwohnung, Campingplatz oder Hotel und unabhängig von der Betriebsgröße - ist in Deutschland verpflichtet, für jeden Gast einen besonderen Meldeschein nach § 29, Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) auszustellen.
Darüber hinaus gilt das Beherbergungsstatistikgesetz § 3Abs. 1, BherbStatG. Demnach sind Vermieter zur Meldung gegenüber dem jeweiligen statistischen Landesamt verpflichtet, wenn in der Beherbergungsstätte mindestens zehn Gäste gleichzeitig beherbergt, werden können.
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