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Monatliches Amtsblatt der Gemeinde Boxberg/O.L.
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Meldepflicht der touristischen Anbieter

Für Übernachtungsanbieter besteht in Deutschland eine Meldepflicht:

Im Bundesmeldegesetz ist festgelegt, dass Unterkünfte der Meldepflicht unterliegen. Sie müssen Gästedaten erheben, die Identität prüfen und den Meldeschein ein Jahr lang aufbewahren. Der Hintergrund: Die Daten - Name, Adresse, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit - können unter anderem bei Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft herangezogen werden. Jeder einzelne Beherbergungsbetrieb - egal ob Ferienzimmer, Ferienwohnung, Campingplatz oder Hotel und unabhängig von der Betriebsgröße - ist in Deutschland verpflichtet, für jeden Gast einen besonderen Meldeschein nach § 29, Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) auszustellen.

Darüber hinaus gilt das Beherbergungsstatistikgesetz § 3Abs. 1, BherbStatG. Demnach sind Vermieter zur Meldung gegenüber dem jeweiligen statistischen Landesamt verpflichtet, wenn in der Beherbergungsstätte mindestens zehn Gäste gleichzeitig beherbergt, werden können.

Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V.

Am Stadthafen 2

01968 Senftenberg

Tel. +49 (0)3573 725300-13

Fax +49 (0)3573 725300-9

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