Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Photovoltaikanlage „An der Schaltanlage“ Boxberg/O.L. OT Bärwalde in der Fassung vom 13.06.2023 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) beschlossen und die Begründung sowie den Umweltbericht mit den dazugehörigen Anlagen gebilligt. Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 198 der Flur 2 in der Gemarkung Bärwalde und stellt die Erweiterung der Photovoltaikanlage „Ehemaliges Militärgelände“ dar, die im Süden an den Geltungsbereich angrenzt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Zeit vom
07. August 2023 bis einschließlich 08. September 2023
in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. Südstraße 4, in 02943 Boxberg/O.L. im Versammlungsraum 1, während der Dienstzeiten
| Montag - Freitag | von 07.00 bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 13.00 bis 16.00 Uhr |
öffentlich ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Photovoltaikanlage „An der Schaltanlage“ Boxberg/O.L. OT Bärwalde einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgeben.
Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
1. Umweltbericht sowie in folgender Auflistung enthaltene Fachgutachten/Stellungnahmen als Anlagen zum Umweltbericht:
| Anlage 1: | Natura 2000-Vorprüfung für das FFH-Gebiet „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ und SPA-Vorprüfung für das SPA „Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaikanlage „An der Schaltanlage" Boxberg/O.L., OT Bärwalde |
| Anlage 2: | Fachbeitrag Artenschutz zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaikanlage „An der Schaltanlage" Boxberg/O.L., OT Bärwalde |
| Anlage 3: | Naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaikanlage „An der Schaltanlage" Boxberg/O.L., OT Bärwalde |
| Anlage 4: | UVP-Vorprüfung Waldumwandlung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaikanlage „An der Schaltanlage" Boxberg/O.L., OT Bärwalde |
2. die eingegangenen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung in Form vom Ergebnisprotokoll zu Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger*innen öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, als Anlage 2 zur Begründung.
3. Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen laut der naturschutzfachlichen Stellungnahme der Biosphärenreservatsverwaltung als untergeordnete Fachbehörde der Oberen Naturschutzbehörde vom 03.03.2023 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „An der Schaltanlage“ Boxberg/O.L. OT Bärwalde keine grundsätzlichen Bedenken, sofern im Zuge der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung ein Pflegekonzept erstellt und gemeinsam mit der BRV erarbeitet wird und die Vermeidungs-, Monitoring- und Ausgleichsmaßnahmen vollumfänglich und konsequent umgesetzt werden. – Alle Vermeidungs-, Monitoring- und Ausgleichmaßnahmen sowie die Erarbeitung eines Pflegekonzeptes im Rahmen der Ausführungsplanung wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gesichert und textlich oder zeichnerisch festgesetzt (Anlage 2 zur Begründung).
Für die Bestandsermittlung wurden floristische Kartierungen im Jahr 2022 im Geltungsbereich vorgenommen. Weiterhin wurde eine Natura 2000-Vorprüfung, ein Fachbeitrag Artenschutz, eine Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung und eine Unterlage für die Vorprüfung des Einzelfalles gemäß UVPG erarbeitet. Die Umweltprüfung erfolgte schutzgutbezogen.
Die Kernaussagen im Hinblick auf die Auswirkungen der Planung stellen sich im Umweltbericht und in den vorliegenden umweltbezogenen Fachgutachten/Stellungnahmen wie folgt dar:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser und Wasserhaushalt:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Luft und Klima:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft, Landschaftsbild und Erholung:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und Gesundheit:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Boxberg/O.L. deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Im Rahmen der Abgabe der Stellungnahme werden personenbezogenen Daten, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit der Abgabe der Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt die Gemeinde oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde oder dem von der Gemeinde eingeschalteten Dritten, eine Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich im Internet über das zentrale Landesportal Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de und auf der Internetseite der Gemeinde unter https://boxberg-ol.de öffentlich zugänglich gemacht.