Boxberg/ O.L. den 11.09.2023
Im Monat Oktober beginnen mit dem Mähen der Gewässerrandstreifen die Unterhaltungsmaßnahmen an den Gewässern 2. Ordnung im gesamten Gemeindegebiet. Dem schließen sich Krautungen der Gewässer sowie Sohlenräumungen an den Grabensystemen an. Dabei ist es notwendig, private Flächen zu betreten bzw. in Anspruch zu nehmen. Laut §38 Abs. 1 des Sächsischen Wassergesetzes in Verbindung mit § 41 Wasserhaushaltsgesetz haben dabei die Mitarbeiter das Recht, nach Vorankündigung Privatgrundstücke zu betreten. Dabei wird versucht, entstehenden Flurschaden zu verhindern, was jedoch auf Grund der Witterung nicht immer möglich ist. Sollte es im Einzelfall zu Schäden kommen, werden diese nach Abschluss der Arbeiten beseitigt.