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Monatliches Amtsblatt der Gemeinde Boxberg/O.L.
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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Erweiterung des UNESCO-Biosphärenreservates „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ - Stellungnahme der Gemeinde Boxberg/O.L.

Beteiligung gemäß § 20 Absatz 1 des Sächsisches Naturschutzgesetzes zum Verordnungsentwurf zur Festsetzung des „Biosphärenreservates Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ (OHTBRVO)

Stellungnahme der Gemeinde Boxberg/O.L. im Rahmen der Beteiligung

Mit Schreiben des Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) vom 10.06.2024 wurde die Gemeinde Boxberg/O.L. über die Beteiligung/ Anhörung gemäß § 20 Abs. 1 SächsNatSchG zum Entwurf der Verordnung zur Festsetzung des „Biosphärenreservates Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ (OHTBRVO) informiert und zur Stellungnahme aufgefordert. Die von der Gemeinde beantragte Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme bis zum 31.08.2024 wurde durch das SMEKUL bestätigt.

Im Ergebnis der gemeindeinternen Prüfung in allen Ortschaften der Gemeinde Boxberg/O.L. zur Novellierung der OHTBRVO sprach sich die Mehrzahl gegen eine Erweiterung des UNESCO-Biosphärenreservates „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ aus. Für die grundsätzliche Ablehnung werden folgende Gründe dargelegt:

Die Gemeinde Boxberg/O.L. ist bereits durch die bisherigen großflächigen Inanspruchnahmen für den Tagebau Nochten, den Tagebau Reichwalde, den Truppenübungsplatz Oberlausitz und den bereits festgesetzten Gebietsausweisungen des Biosphärenreservates in seinen Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. Unstrittig ist die überregionale touristische Attraktivität des Biosphärenreservates für Radfahrer, Wanderer und Naturfreunde. Dennoch ist es für die Gemeinde Boxberg/O.L. als Gemeinde mit besonderer Gemeindefunktion „Gewerbe“ prioritäre Aufgabe neben der Entwicklung zur attraktiven Tourismusregion innerhalb des Lausitzer Seenlandes geeignete Flächenpotentiale für zukünftige Gewerbeansiedlungen bereitzustellen und zu entwickeln und für die Bevölkerung akzeptable Lebensbedingungen durch attraktive Wohngebiete in verschiedensten Ortsteilen im Gemeindegebiet zu schaffen. Durch die Unterschutzstellung weiterer Flächen werden für diese Entwicklungen Einschränkungen erwartet und der Ermessensspielraum der Planungshoheit der Gemeinde wesentlich reduziert.

Negative Auswirkungen werden weiterhin für notwendige Infrastrukturprojekte wie den Ausbau von Straßen und Radwegen oder den Bau neuer Versorgungsleitungen sowie für den Ausbau von Erneuerbaren Energieanlagen befürchtet.

Insbesondere für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe werden weitere Beeinträchtigungen ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten durch zusätzliche Auflagen und Nutzungseinschränkungen befürchtet.

Die seit Jahren angedachte Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der bergbaubeeinflussten Vorfluten in den Ortslagen Klitten und Uhyst und damit einhergehender Gewässerausbaumaßnahmen ist bereits unter den jetzigen Umständen nur schwer realisierbar, innerhalb der Erweiterungsgebiete wird eine Durchführung dieser Maßnahmen nur bedingt und mit erhöhtem Planungsaufwand und finanziellen Mehraufwendungen möglich sein.

In der Sitzung des Gemeinderates am 12.08.2024 wurde der Beschluss zur Erweiterung des Biosphärenreservates „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ entsprechend der vorgelegten Planunterlagen für das Gemeindegebiet Boxberg/O.L. zur Abstimmung gebracht. Die geplante Erweiterung des Biosphärenreservates „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ auf dem Gemeindegebiet Boxberg/O.L. und die Hochstufung des Schutzstaus in bereits ausgewiesenen Schutzzonen wurde von der Mehrheit der Gemeinderäte grundsätzlich abgelehnt. Der Beschluss wird als Anlage diesem Schreiben beigefügt.