Der Stadtrat der Stadt Braunsbedra hat mit Beschluss vom 29.11.2023 die Zusammenführung der mit Aufstellungsbeschluss vom 30.11.2022 beschlossenen Verfahren zu den Bebauungsplänen Nr. 22.1 "Agri-PV-Solarpark Krumpa, Teilplan Nord" und Nr. 22.2 "Agri-PV Solarpark Krumpa, Teilplan Süd" der Stadt Braunsbedra zum Bebauungsplan Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa" beschlossen und den daraus resultierenden Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes gebilligt.
Der Stadtrat der Stadt Braunsbedra hat mit Beschluss vom 29.11.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa", bestehend aus den Teilbebauungsplänen Nr. 22 A und Nr. 22 B gebilligt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes mit den beiden Teilbebauungsplänen auf den Gemarkungen Krumpa und Braunsbedra in der Stadt Braunsbedra ist auf nachfolgender Übersicht erkennbar.
Übersichtslageplan des Bebauungsplanes Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa" der Stadt Braunsbedra
Der vom Stadtrat der Stadt Braunsbedra in öffentlicher Sitzung am 29.11.2023 gebilligte und zur Veröffentlichung beschlossene Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa", bestehend aus den Teilbebauungsplänen Nr. 22 A und Nr. 22 B sowie die Begründung mit dem Umweltbericht werden vom
11. Dezember 2023 bis einschließlich 19. Januar 2024
auf der Internetseite der Stadt Braunsbedra unter
www.braunsbedra.de à Wirtschaft & Bauen à Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung
sowie über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (Landesportal Sachsen-Anhalt) veröffentlicht. Als wichtiger Grund für die Verlängerung der Veröffentlichungsfrist gem. § 3 Abs. 2 Satz 1, letzter Halbsatz BauGB wird die Veröffentlichung über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel 2023/24 angegeben.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen während des v. g. Veröffentlichungszeitraumes in Papierform im Bauamt der Stadt Braunsbedra, Markt 1, 06242 Braunsbedra während der Dienstzeiten
| Montag | 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr |
| Dienstag | 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr |
| Freitag | 8.00 Uhr – 12.00 Uhr |
von jedermann eingesehen werden. Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Braunsbedra unter o. g. Anschrift oder per E-Mail an stadtplanung@braunsbedra.de abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa", bestehend aus den Teilbebauungsplänen Nr. 22 A und Nr. 22 B unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die der Planung zugrundeliegenden nicht öffentlichen Vorschriften (VDI-Richtlinien, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der Veröffentlichung im Bauamt der Stadt Braunsbedra eingesehen werden.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen umfassen:
| - | Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs vom 10.10.2023 |
| - | Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs vom 10.10.2023 |
| - | Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs vom 10.10.2023, im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen: |
| - | Fläche – mit Aussagen u. a. zur landwirtschaftliche Nutzung und zur Versiegelung von Bodenflächen |
| - | Menschen – mit Aussagen u. a. zur menschlichen Gesundheit, zu Erholungsfunktionen, zur Nutzung des Landschaftsraumes und Freizeitfunktionen |
| - | Pflanzen und Tiere/biologische Vielfalt – mit Aussagen u. a. zum Biotop-/Habitatpotenzial, zur Entwicklung der Vegetation und zu Nahrungshabitaten, Veränderung des Lebensraumes für Flora und Fauna sowie der Biodiversität im Zusammenhang mit den Ergebnissen des Artenschutzfachbeitrages |
| - | Boden – mit Aussagen u. a. zu Bodenfunktionen, zu Bodenerosion und zur Bodencharakteristik |
| - | Wasser – mit Aussagen u. a. zum Grundwasser und zu Nährstoffeinträgen mit Bezug zum anteilig im Plangebiet befindlichen Trinkwasserschutzgebiet |
| - | Klima/Luft – mit Aussagen u. a. zum lokalen Kleinklima, zur lokalen Temperaturentwicklung |
| - | Landschaft – mit Aussagen u. a. zur Raumwirksamkeit, zu Sichtbeziehungen und zur Landschaftsbildwirkung |
| - | Kultur- und Sachgüter – mit Aussagen u. a. zu Schutzgebieten und –objekten |
|
| (NATURA 2000; Archäologie; LSG), insbesondere zum in der Umgebung und anteilig im Plangebiet befindlichen LSG "Gröster Berge" |
| - | Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern – u. a. mit Aussagen zu Boden, Wasser, Luft- und Gefährdungspotenzialen, darüber hinaus wird die naturschutzfachliche Kompensation als Eingriffs-/Ausgleichsbilanz einschließlich erforderlicher externer Kompensationsmaßnahmen und artenschutzfachlicher Vermeidungs-, Verminderungs- und CEF-Maßnahmen erläutert |
| - | Planungskonzeption/Flächenübersicht zum Bebauungsplan Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa", Stand 10.10.2023 |
| - | Immissionsprognose Geruch für den Solarpark Mücheln, Lohmeyer GmbH Dresden, Stand August 2023 |
| - | Gutachterliche Stellungnahme zur Beurteilung der Umweltauswirkungen der Nährstoff-einträge durch Beweidung mit Hühnern und Rindern im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Braunsbedra "Agri-PV-Solarpark Krumpa", IBE – Ingenieurbüro Dr. Eckhof GmbH, Ahrensfelde vom 21.09.2023 |
| - | Avifaunistischer Kartierbericht für das Vorhaben "Agri-PV-Solarpark Krumpa", LPR Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GmbH, Dessau, Stand 03.03.2023 |
| - | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum B-Plan Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa" Einheitsgemeinde Stadt Braunsbedra, LPR Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GmbH, Dessau, Stand 29.09.2023 |
| - | Raumverträglichkeitsstudie (RVS) zu Agri-Photovoltaikfreiflächenstandorten im Stadtgebiet Braunsbedra und Bearbeitung der Raumverträglichkeit des Agri-PV-Konzeptes "Sonnenquelle Geiseltal", LPR Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GmbH, Dessau c/o Büro für Stadtplanung PartmbB, Dessau vom 07.10.2022 |
| - | Schallimmissionsprognose (Stand: 22.09.2023) zum Bebauungsplan "Agri-PV-Solarpark Krumpa", goritzka akustik – Ing.-büro für Schall- und Schwingungstechnik, Leipzig |
| - | Auszug aus dem amtlichen Festpunktinformationssystem |
| - | Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt/Landesmuseum für Vorgeschichte, Bodendenkmalpflege vom 29.06.2023 |
| Die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden ebenfalls veröffentlicht: | |
| - | Stellungnahme Ministerium für Infrastruktur und digitales vom 19.07.2023 u. a. mit Hinweisen zum Vorranggebiet Wassergewinnung – Nährstoffeinträge in das Grundwasser |
| - | Stellungnahme der oberen Immissionsschutzbehörde vom 06.07.2023 u. a. zu elektromagnetischen Feldern und zur Tierhaltung im Plangebiet |
| - | Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 06.07.2023 mit Hinweisen u. a. zu Bergbauberechtigungen und dem Grundwasserwiederanstieg sowie dem Trinkwasserschutz |
| - | Stellungnahme des Landesamtes für Umweltschutz vom 03.07.2023 mit Hinweisen zur Bodenversiegelung und der landwirtschaftlichen Nutzung sowie zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und vorhandenen Biotoptypen sowie dem Feldhamster, der Avifauna, Amphibien und Reptilien |
| - | Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd vom 04.07.2023 mit Hinweisen u. a. zur Ertragsfähigkeit der anstehenden Böden und zur Grünlandbewirtschaftung |
| - | Stellungnahme des Landkreises Saalekreis vom 06.07.2023, SG Naturschutz/Wald- und Fortschutz, SG Gewässerschutz, SG Immissionsschutz, SG Abfall- und Bodenschutz, mit Hinweisen u. a. zu naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen, der LSG-Thematik sowie zum Artenschutz (Vermeidungsmaßnahmen), zum Grundwasserschutz im Plangebiet (Trinkwasserschutzgebiet) sowie zum Umfang der Tierhaltung und den damit verbundenen bau- und anlagenbedingten Auswirkungen im Plangebiet, weitere Hinweise zu Altlastenverdachtsflächen im Plangebiet sowie zum Bodenschutz, d. h. den Bodenfunktionen und der Bodenfruchtbarkeit und zu den Abflussverhältnissen des Schmutz- und Niederschlagswassers |
| - | Stellungnahme des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft vom 17.07.2023 mit Hinweisen u. a. zum Gewässer 1. Ordnung "Geisel" |
| - | Stellungnahme der LMBV mbH vom 30.07.2023 mit Hinweisen u. a. zu den Grundwasserverhältnissen, Altlastenverdachtsflächen und anstehenden Wasserbaumaßnahmen entlang der Geisel |
| - | Stellungnahme des Unterhaltungsverbandes Mittlere Saale-Weiße Elster vom 05.06.2023 mit Hinweisen u. a. zum Grabensystem im Plangebiet |
| - | Stellungnahme des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e. V. mit Hinweisen u. a. zu Wildkorridoren, dem Lebensraum von Wildtieren und Anregungen zur ökologischen Aufwertung und Biodiversifizierung |
Hinweis zum Datenschutz
Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen stellen Sie der Stadt Braunsbedra personenbezogene Daten zur Verfügung. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutzgrundverordnung (DSG VO) und dem Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Diese Daten werden von der Stadt Braunsbedra in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet und gegebenenfalls an beauftragte Dritte übermittelt.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme, Äußerung oder Einwendung ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die entsprechenden datenschutzrechlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 DSG VO werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB beachtet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 05.12.2023 im Amtsblatt Nr. 64 der Stadt Braunsbedra. Das Amtsblatt ist bei der Stadtverwaltung Braunsbedra erhältlich und kann online unter www.braunsbedra.de eingesehen werden.