Flurstücke 352 tlw., 357, 358, 359, 434, 435, 436, 444, 445, 446, 447, Flur 1, Gemarkung Großkayna
Für das Plangebiet „Wendenring, Seestraße in Großkayna“ soll eine Einbeziehungssatzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt werden.
Mit der Einbeziehungssatzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbaugrundstücken am südöstlichen Ortsrand geschaffen werden. Es können bis maximal fünf Einfamilien- oder Doppelhäuser errichtet werden. Die verkehrliche und medientechnische Erschließung erfolgt über einen Ringschluss von Seestraße und Wendenring. Die Einbeziehung des Satzungsgebietes dient der maßvollen Ergänzung des Siedlungskörpers des Ortsteils Großkayna und damit der Nachverdichtung und Einbindung in die vorhandene Siedlungsstruktur und der Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktur.
Der Stadtrat Braunsbedra hat in seiner Sitzung am 29.11.2023 den Entwurf der der Einbeziehungssatzung „Wendenring, Seestraße in Großkayna“ gebilligt und die Verwaltung mit der Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beauftragt.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Wendenring, Seestraße in Großkayna“der Stadt Braunsbedra bestehend aus
| - | Planzeichnung, |
| - | Begründung zum Entwurf |
| - | Anlage A-1 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz inkl. Erörterungen, Biotoptypenkartierung sowie |
| - | Anlage A-2 Kurzstellungnahme der Artnachweise |
| - | Anlage A-3 Dokumentation der Abfangmaßnahme vorgezogene CEF-Maßnahme zur artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 44 BNatSchG |
liegen in der Zeit vom 08.01.2024 bis einschließlich 09.02.2024
im Bauamt der Stadt Braunsbedra, Markt 1, in 06242 Braunsbedra zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Papierform zur Beteiligung der Öffentlichkeit aus.
Die Unterlagen können im Bauamt der Stadt während der Dienstzeiten
| Montag | 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 – 12.00 Uhr |
von jedermann eingesehen werden.
Parallel dazu können die öffentliche Bekanntmachung sowie die ausliegenden Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Braunsbedra unter
www.braunsbedra.de > Wirtschaft & Bauen > Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung
sowie über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (Landesportal Sachsen-Anhalt) eingesehen werden.
Während des Auslegungszeitraums können von jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Braunsbedra unter o. g. Anschrift oder per E-Mail an
stadtplanung@braunsbdra.de und / oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4 a
Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz
Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen stellen Sie der Stadt Braunsbedra personenbezogene Daten zur Verfügung. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutzgrundverordnung (DSG VO) und dem Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Diese Daten werden von der Stadt Braunsbedra in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet und gegebenenfalls an beauftragte Dritte übermittelt.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme, Äußerung oder Einwendung ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die entsprechenden datenschutzrechlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 DSG VO werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB beachtet.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 20.12.2023 im Amtsblatt Nr. 67 der Stadt Braunsbedra. Das Amtsblatt ist bei der Stadtverwaltung Braunsbedra erhältlich und kann online unter www.braunsbedra.de eingesehen werden.