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Bote des Geiseltales - Heimatzeitung der Stadt Braunsbedra
Ausgabe 1/2026
Aus dem Rathaus
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Information zur Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung Bebauungsplanes Nr. 25 „Baumarkt Am Stadion“ der Stadt Braunsbedra

Der Stadtrat der Stadt Braunsbedra hat in öffentlicher Sitzung am 09.12.2025 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 25 „Baumarkt Am Stadion“ nach § 13a BauGB mit Begründung nebst Anlagen gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes betrifft den vorhandenen Standort des Einkaufsmarktes südwestlich der Straßenkreuzung „Am Stadion“/ „Müchelner Landstraße“ (L 174) am westlichen Ortseingang von Braunsbedra. (Liegenschaftskataster: Gemarkung Braunsbedra Flurstücke 18/10 und Teilstück aus 14/2 und Teilstück 18/11 der Flur 1). Die allgemeine Lage in der Ortschaft ist im Anschluss dieser Bekanntmachung dargestellt.

Der Inhalt der Bekanntmachung sowie der vollständige Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Baumarkt Am Stadion“ in Braunsbedra in der Fassung vom September 2025 ist mit Begründung und Anlagen in der Zeit vom

12.01.2026 bis einschließlich 13.02.2026

über die Homepage der Stadt Braunsbedra einsehbar unter:

https://www.braunsbedra.de --> Wirtschaft & Bauen --> Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung

Während der genannten Frist sind die Unterlagen auch über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unterhttps://beteiligung.sachsen-anhalt.de verfügbar.

Die genannten Unterlagen können während der genannten Auslegungszeit auch im Rathaus der Stadt Braunsbedra, Markt 1, 06242 Braunsbedra, Bauamt, während der Öffnungszeiten des Rathauses oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter 034633-400, per Fax unter 034633-40100, per Mail an stadtplanung@braunsbedra.de oder persönlich während der Öffnungszeiten möglich.

Montag

07:00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch

07:00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag

07:00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12.00 Uhr

Stellungnahmen der Bürger können während der angegebenen Beteiligungsfrist - schriftlich, per E-Mail (stadtplanung@braunsbedra.de ) und / oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. E EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 10.12.2025 im Amtsblatt Nr. 66 der Stadt Braunsbedra. Das Amtsblatt ist bei der Stadtverwaltung Braunsbedra erhältlich und kann online unter www.braunsbedra.de eingesehen werden.