Der Stadtrat der Stadt Braunsbedra hat in öffentlicher Sitzung am 27.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Stadt Braunsbedra „Geflügelhaltung auf dem Gelände der ehemaligen SAZA“ beschlossen.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 04.10.2023 im Amtsblatt Nr. 54 der Stadt Braunsbedra. Das Amtsblatt ist bei der Stadtverwaltung Braunsbedra erhältlich und kann online unter www.braunsbedra.de eingesehen werden.
Anlage: Lage in der Ortschaft
Der Stadtrat der Stadt Braunsbedra hat in öffentlicher Sitzung am 27.09.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Markt Ortszentrum Braunsbedra“ in Braunsbedra beschlossen.
Die Planaufstellung erfolgt gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.
Nach § 13 Abs. 3 BauGB werden im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.
Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird ebenfalls abgesehen.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 04.10.2023 im Amtsblatt Nr. 54 der Stadt Braunsbedra. Das Amtsblatt ist bei der Stadtverwaltung Braunsbedra erhältlich und kann online unter www.braunsbedra.de eingesehen werden.
Der Stadtrat der Stadt Braunsbedra hat in öffentlicher Sitzung am 27.09.2023 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Markt Ortszentrum Braunsbedra“ nach § 13 BauGB mit Begründung gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Änderung beinhaltet ausschließlich die Änderung von textlichen Festsetzungen.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes liegt im Ortszentrum der Stadt Braunsbedra. Die allgemeine Lage sowie der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind im Anschluss dieser Bekanntmachung dargestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der vollständige Entwurf können während der Auslegungszeit auf der Internetseite der Stadt Braunsbedra eingesehen werden:
www.braunsbedra.de
® Wirtschaft & Bauen ® Stadtplanung ® Öffentlichkeits und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung
Ebenso wird der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Markt Ortszentrum Braunsbedra“ (Stand Aug. 2023) mit Begründung nebst Anlage in der Zeit
vom 16.10.2023 bis einschließlich 17.11.2023
| Montag | 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 – 12.00 Uhr |
im Bauamt der Stadt Braunsbedra, Markt 1 in 06242 Braunsbedra zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur formalen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB, mit den Einschränkungen nach § 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail (stadtplanung@braunsbedra.de) und/oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 04.10.2023 im Amtsblatt Nr. 54 der Stadt Braunsbedra. Das Amtsblatt ist bei der Stadtverwaltung Braunsbedra erhältlich und kann online unter www.braunsbedra.de eingesehen werden.
Der Stadtrat der Stadt Braunsbedra hat in öffentlicher Sitzung am 27.09.2023 den Beschluss Nr.: SR-338/2021 bestätigt.
Mit Beschluss Nr.: SR-338/2021 wurde die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Industrie und Gewerbepark Frankleben“ beschlossen.
Der Inhalt dieser 2. Änderung besagt, die ausgewiesenen GI-Flächen am Standort in Frankleben in GE-Flächen zur Ansiedlung von Gewerbeunternehmen zu ändern.
Die Änderung des Gebietes soll aufrechterhalten und umgesetzt werden.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 04.10.2023 im Amtsblatt Nr. 54 der Stadt Braunsbedra. Das Amtsblatt ist bei der Stadtverwaltung Braunsbedra erhältlich und kann online unter www.braunsbedra.de eingesehen werden.
Der Stadtrat der Stadt Braunsbedra hat in öffentlicher Sitzung am 27.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 23 "Agri-PV-Solarpark Braunsbedra Südost/Großkayna" der Stadt Braunsbedra.
Die Aufstellung der Planung erfolgt im Regelverfahren. Darüber hinaus ist es erforderlich, den Bebauungsplan im Parallelverfahren mit der Änderung des Flächennutzungsplanes Braunsbedra gemäß § 8 Abs. 3 BauGB aufzustellen.
Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB soll anhand des Bebauungsplanvorentwurfes erfolgen.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 04.10.2023 im Amtsblatt Nr. 54 der Stadt Braunsbedra. Das Amtsblatt ist bei der Stadtverwaltung Braunsbedra erhältlich und kann online unter www.braunsbedra.de eingesehen werden.
Anlage: Übersichtsplan
Der Stadtrat der Stadt Braunsbedra hat in öffentlicher Sitzung am 27.09.2023 die Einleitung zur 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Braunsbedra beschlossen.
Der Stadtrat der Stadt Braunsbedra beschloss wie folgt:
Parallel zum Planverfahren der 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Braunsbedra soll das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 23 "Agri-PV-Solarpark Braunsbedra Südost/Großkayna" für den Änderungsbereich gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa" für den Änderungsbereich gem. § 8 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 04.10.2023 im Amtsblatt Nr. 54 der Stadt Braunsbedra. Das Amtsblatt ist bei der Stadtverwaltung Braunsbedra erhältlich und kann online unter www.braunsbedra.de eingesehen werden.
Anlage: Übersichtsplan