Werte Bürgerinnen und Bürger,
mit der Straßenumbenennung werden, soweit zutreffend, Ihr Personalausweis bzw. Ihr elektronischer Aufenthaltstitel bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht ungültig. Um die jeweiligen Dokumente bestimmungsgemäß verwenden zu können, ist die Adressänderung auf diesen Dokumenten von der zuständigen Behörde vorzunehmen.
Die Adresse auf Ihrem Personalausweis müssen Sie bei der Stadtverwaltung Braunsbedra, Einwohnermeldeamt, Markt 1, 06242 Braunsbedra ändern lassen, Gebühren werden dafür nicht erhoben.
Zur Vermeidung von Wartezeiten nutzen Sie bitte die nachstehenden Sonderöffnungszeiten zur Adressänderung:
| Braunsbedra | 05.10.23 und 02.11.23; 15:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| OT Großkayna | 19.10.23 und 08.11.23; 15:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| OT Krumpa | 26.10.23 und 23.11.23; 15:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| OT Roßbach | 12.10.23 und 16.11.23;15:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
oder buchen Sie einen Online-Termin unter: www.braunsbedra.de, Terminvergabe online Einwohnermeldeamt
Sie erreichen das Einwohnermeldeamt auch telefonisch unter 034633 40119 oder 034633 40120 sowie unter der E-Mail: einwohnermeldeamt@braunsbedra.de.
Wenn Sie nicht persönlich für die Änderung Ihres Personalausweises erscheinen können, besteht die Möglichkeit eine Person Ihres Vertrauens schriftlich zu bevollmächtigen, für Sie tätig zu werden.
Für die Änderung der Anschrift im elektronischen Aufenthaltstitel wenden Sie sich bitte an den Landkreis Saalekreis, Ausländeramt, Fritz-Haber-Str. 7, 06217 Merseburg. (Telefon: 03461 401278).
Für die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein) wenden Sie sich bitte an den Landkreis Saalekreis, Führerscheinstelle, Weißenfelser Str. 46 a-c, 06217 Merseburg. Die Änderung der Anschrift aufgrund der Umbenennung der Straßen ist für Sie vom 02.10.2023 – 30.11.2024 gebührenfrei, soweit nicht die Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere notwendig wird. In der Anlage erhalten Sie detaillierte Informationen seitens des Straßenverkehrsamtes (siehe Nachstehendes).
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Im Zeitraum vom 02.10.2023 bis 30.11.2024 erfolgt die Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein (alt) mittels Aufkleber gebührenfrei.
| Für die Adressänderung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Fahrzeugschein (alt) sind folgende Dokument mitzubringen: | |
| -> | Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein (alt) |
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| Sind diese Papiere unleserlich oder beschädigt, durch zu hohen Verschleiß, müssen neue Fahrzeugpapiere ausgestellt werden. Die Kosten sind in diesen Fällen von den Bürgern zu tragen |
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| Hinweis: bei Vorlage Fahrzeugschein(alt) ist zusätzlich der Fahrzeugbrief vorzulegen. |
| -> | geänderter Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung -> bei Firmen: Gewerbeanmeldung + ggf. Handelsregister + Personalausweis(-kopie) vom Geschäftsführer /Prokurist -> gültiger HU-Nachweis -> ggf. Vollmacht, Bevollmächtigter muss sich mit Personalausweis identifizieren, |
Das Straßenverkehrsamt hat in Merseburg, Weißenfelser Str. 46 a-c folgende Sprechzeiten:
| Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Für die Adressänderung benötigen Sie keinen Termin, jedoch um Wartezeiten zu verkürzen, ist die Buchung eines Termins sinnvoll. Dies können Sie auf unserer Homepage www.saalekreis.de-Straßenverkehrsamt-Online-Terminreservierung bequem erledigen. Dort wählen Sie den Vorgang „Änderung von Halterdaten (gleicher Halter)“ aus und die Anzahl der Vorgänge.
Die Gewerbetreibenden haben die Möglichkeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 09:30 Uhr bis zu 10 Adressänderungsvorgänge abzugeben und am folgenden Öffnungstag im gleichem Zeitfenster abzuholen, da bei mehr als 4 Vorgängen die Wartezeiten sonst zu hoch werden.
Für weitere Auskünfte können Sie direkt in der KFZ-Zulassung unter 03461 401831 anrufen oder eine Anfrage an strassenverkehrsamt@saalekreis.de richten