Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Braunsbedra hat in seiner Sitzung am 27.09.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 24 „Geflügelhaltung auf dem Gelände der ehemaligen SAZA“ gefasst. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Fläche von etwa 34,7 ha ist in der als Anlage beigefügten Übersichtskarte dargestellt. Er erstreckt sich auf die 25/1, 33/1, 58/12, 63/1, 64/2, 64/4, 65/6, 65/8 (tlw.), und 275 (tlw.) der Gemarkung Großkayna, Flur 8 sowie die Flurstücke 1/2, 21/3, 22/1, 23/1, 23/3, 24/1, 25/2, 25/4, 26/1, 26/3, 26/5, 26/7, 27/2, 30/1, 32/1, 34/4 und 34/6 der Gemarkung Roßbach, Flur 4.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Stadt Braunsbedra Geflügelhaltung auf dem Gelände der ehemaligen SAZA“ mit Stand Juli 2023 nebst Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom
13.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023
auf der Homepage der Stadt Braunsbedra unter dem Link https://www.braunsbedra.de/de/oeffentlichkeits-und-behoerdenbeteiligung-in-der-bauleitplanung.htmlveröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Bauamt der Stadt Braunsbedra, Markt 1 in 06242 Braunsbedra während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| Montag | 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 – 12.00 Uhr |
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtplanung@braunsbedra.de, schriftlich und / oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 30.10.2023 im Amtsblatt Nr. 59 der Stadt Braunsbedra. Das Amtsblatt ist bei der Stadtverwaltung Braunsbedra erhältlich und kann online unter www.braunsbedra.de eingesehen werden.
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