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Bote des Geiseltales - Heimatzeitung der Stadt Braunsbedra
Ausgabe 11/2024
Aus dem Rathaus
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Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa",bestehend aus den Teilbebauungsplänen Nr. 22 A und Nr. 22 B der Stadt Braunsbedra

Übersichtslageplan des Bebauungsplanes Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa" der Stadt Braunsbedra

Der Stadtrat der Stadt Braunsbedra hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.05.2024 den Bebauungsplan Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa" der Stadt Braunsbedra mit seinen Teilbebauungsplänen Nr. 22 A und Nr. 22 B, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.

Der Bebauungsplan bedurfte gemäß § 10 Abs. 2 BauGB der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde. Der Landkreis Saalekreis hat als höhere Verwaltungsbehörde mit Verfügung vom 20.09.2024 (AZ: BPL 00124) die Teilbebauungspläne Nr. 22 A und Nr. 22 B des Bebauungsplanes Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa" der Stadt Braunsbedra genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Der Bebauungsplan Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa", bestehend aus den Teilbebauungsplänen Nr. 22 A und Nr. 22 B der Stadt Braunsbedra tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Die Lage der Geltungsbereiche der Teilbebauungspläne Nr. 22 A und Nr. 22 B des Bebauungsplanes Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa" in Bezug zur Ortslage Krumpa/Braunsbedra ist auf nachstehendem Kartenausschnitt ersichtlich.

Jedermann kann den in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa", bestehend aus den Teilbebauungsplänen Nr. 22 A und Nr. 22 B der Stadt Braunsbedra gemäß § 10 Abs. 3 BauGB im Bauamt der Stadt Braunsbedra, Markt 1, 06242 Braunsbedra zu den allgemeinen Dienstzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Ebenso werden die vollständigen Planunterlagen gemäß § 10 a Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Stadt Braunsbedra (https://www.braunsbedra.de/de/bebauungsplanung.html) und über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (Landesportal Sachsen-Anhalt) (https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de) zugänglich gemacht.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Braunsbedra geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 25.10.2024 im Amtsblatt Nr. 55 der Stadt Braunsbedra. Das Amtsblatt ist bei der Stadtverwaltung Braunsbedra erhältlich und kann online unter www.braunsbedra.de eingesehen werden.