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Bote des Geiseltales - Heimatzeitung der Stadt Braunsbedra
Ausgabe 11/2025
Aus dem Rathaus
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Information zur Bekanntmachung: Öffentliche Bekanntmachung zur förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zur 6. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Stadt Braunsbedra

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 01.10.2025 den Entwurf der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Stadt Braunsbedra gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt (Beschluss-Nr.: SR-668/2025). Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Änderungsbereich befindet sich im Westen des Ortsteils Großkayna und umfasst teilweise den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 21 „Wohnbebauung am Runstedter Weg Großkayna“. Die Änderungsfläche beträgt etwa 0,6 ha. Der Änderungsbereich ist in der nachfolgenden Übersichtskarte dargestellt.

Übersichtskarte:

Geltungsbereich der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Stadt Braunsbedra

Räumlicher Geltungsbereich der 6. Änderung

(DTK 25 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, 2022)

Der Entwurf der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Stadt Braunsbedra in der Fassung vom Juni 2025 ist mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025

über die Homepage der Stadt Braunsbedra unter https://www.braunsbedra.de -> Wirtschaft & Bauen -> Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung einsehbar.

Während der genannten Frist sind die Unterlagen auch über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de einsehbar.

Zusätzlich sind die Unterlagen unter https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html einsehbar.

Die genannten Unterlagen können während der genannten Frist alternativ im Rathaus der Stadt Braunsbedra, Markt 1, 06242 Braunsbedra, Bauamt, während der Öffnungszeiten des Rathauses oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter 034633-400, per Fax unter 034633-40100, per Mail an stadtplanung@braunsbedra.de oder persönlich während der Öffnungszeiten möglich.

Montag

07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch

07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag

07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Entwurf der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplans verfügbar:

Angepasst an die Planungsebene des Flächennutzungsplans erfolgt eine schutzgutbezogene Ermittlung, Beschreibung bzw. Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die mit der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplans einhergehen. Abschließend erfolgt eine dreistufige Bewertung der geplanten Vorhaben bezüglich ihrer Umweltverträglichkeit aufgrund der ermittelten Konfliktintensität. Diese Ermittlung und Bewertung erfolgt für die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Biotope, Flora und Fauna, Landschaftsbild, Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Kultur- und Sachgüter. Detailliertere Umweltinformationen sind im Rahmen des parallelen Bebauungsplanverfahrens verfügbar. Zudem erfolgt eine Darstellung der Ziele des Umweltschutzes, eine Methodikbeschreibung und eine Beschreibung von Maßnahmen zur Überwachung.

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an stadtplanung@braunsbedra.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird für das Verfahren der Änderung des Teilflächennutzungsplans darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Für Fragen zur Planung steht neben dem Bauamt der Stadt Braunsbedra auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Datenschutzinformation

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches ebenfalls ausliegt.

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 28.10.2025 im Amtsblatt Nr. 57 der Stadt Braunsbedra. Das Amtsblatt ist bei der Stadtverwaltung Braunsbedra erhältlich und kann online unter www.braunsbedra.de eingesehen werden.