Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 01.10.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21 „Wohnbebauung am Runstedter Weg Großkayna“ der Stadt Braunsbedra im Ortsteil Großkayna gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt (Beschluss-Nr.: SR-669/2025). Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Der Geltungsbereich befindet sich im Westen des Ortsteils Großkayna der Stadt Braunsbedra. Im Norden und im Westen grenzt der Runstedter Weg, im Süden grenzt ein Gehweg und dahinterliegender Sportplatz mit einer Grünfläche, im Südosten grenzt ein Friedhof und im Nordosten private Gartenanlagen an das Plangebiet an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 36/31, 36/35 und 36/37 in der Flur 6 der Gemarkung Großkayna. Die Gesamtfläche des Plangebiets umfasst ca. 1,0 ha. Der Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Übersichtskarte dargestellt.
Übersichtskarte:
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 21
„Wohnbebauung am Runstedter Weg Großkayna“ in Braunsbedra, OT Großkayna
Räumlicher Geltungsbereich
(DTK 25 © (© GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, 2022)
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21 „Wohnbebauung am Runstedter Weg“ in der Fassung vom Juni 2025 ist mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
in der Zeit vom
10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025
über die Homepage der Stadt Braunsbedra unter https://www.braunsbedra.de --> Wirtschaft & Bauen --> Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung einsehbar.
Während der genannten Frist sind die Unterlagen auch über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de einsehbar.
Zusätzlich sind die Unterlagen unter https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html einsehbar.
Die genannten Unterlagen können während der genannten Frist alternativ im Rathaus der Stadt Braunsbedra, Markt 1, 06242 Braunsbedra, Bauamt, während der Öffnungszeiten des Rathauses oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter 034633-400, per Fax unter 034633-40100, per Mail an stadtplanung@braunsbedra.de oder persönlich während der Öffnungszeiten möglich.
| Montag | 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Entwurf des Bebauungsplans verfügbar:
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| Fläche | |
| - | derzeitige Flächennutzung im Plangebiet |
| - | Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen des Vorhabens, z.B. durch Überbauung und Versiegelung |
| Boden | |
| - | Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet, z.B. Altbergbau |
| - | Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, z.B. durch Überbauung und Versiegelung |
| - | Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen und geplanten, bodenverbessernden Maßnahmen (z.B. Begrenzung der Versiegelung) |
| Wasser | |
| - | Zustand des Grundwassers |
| - | Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, z.B. durch Überbauung und Versiegelung sowie einen veränderten Niederschlagswasserabfluss |
| - | Baugrundgutachten mit Aussagen zur möglichen Niederschlagswasserbewirtschaftung |
| - | Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen |
| Klima/Luft | |
| - | Klimatische Bedingungen im Plangebiet |
| - | Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, z.B. durch Überbauung und durch eine geänderte Flächennutzung |
| Biotope und Flora | |
| - | Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen |
| - | Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, z.B. durch Überbauung und Versiegelung sowie eine geänderte Flächennutzung |
| - | Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen |
| - | Informationen zu erforderlichen Waldumwandlungsmaßnahmen und geplanten Aufforstungsmaßnahmen |
| Fauna und biologische Vielfalt | |
| - | Artenschutzfachbeitrag mit einer Bestandsaufnahme für die im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten auf Grundlage von Artabfragen, Potentialabschätzungen und durchgeführten Begehungen sowie einer Betroffenheitsabschätzung für die durch das Vorhaben betroffenen, gesetzlich geschützten Arten Fledermäuse, Vögel, Reptilien |
| - | Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf vorkommende Tierarten durch Überbauung und Zerschneidung sowie eine geänderte Flächennutzung |
| - | Beschreibung von Artenschutzmaßnahmen und der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung des Eintritts artenschutzrechtlicher Verbote (Entfernen von Totholz und Steinhaufen) |
| Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit und Landschaftsbild | |
| - | Beschreibung des vorhandenen Landschaftsbilds und der Vorbelastung durch anthropogene Nutzungen |
| - | Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Überbauung und visuelle Wahrnehmung |
| - | Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen |
| - | Aussagen zu den auf das Plangebiet und aus dem Plangebiet wirkenden Immissionen (z.B. Verkehrslärm, Geruch) |
| Kultur- und Sachgüter | |
| - | Keine Betroffenheit von Kulturdenkmalen |
| Schutzgebiete nach Naturschutzrecht | |
| - | Schutzgebiete angrenzend und im erweiterten Untersuchungsraum |
| Sonstige Angaben | |
| - | Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke |
| - | Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern |
| - | Beschreibung kumulierender Wirkungen im Zusammenhang mit anderen Vorhaben |
| - | ingriff- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung Sachsen-Anhalt |
| - | Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung |
| - | Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen |
| - | Anfälligkeit für Unfälle, Katastrophen oder gegenüber den Folgen des Klimawandels |
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an stadtplanung@braunsbedra.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Für Fragen steht neben dem Bauamt der Stadt Braunsbedra auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Datenschutzinformation
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches ebenfalls ausliegt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 28.10.2025 im Amtsblatt Nr. 57 der Stadt Braunsbedra. Das Amtsblatt ist bei der Stadtverwaltung Braunsbedra erhältlich und kann online unter www.braunsbedra.de eingesehen werden.