Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund vermehrten Aufkommens von Kies auf den Zwischenwegen (alle Flächen außerhalb der Gräber) der Friedhöfe möchten wir Sie hiermit darauf hinweisen, dass das Aufbringen von Kies auf den genannten Flächen gemäß der aktuellen Friedhofssatzung, § 30 Abs. 2, ausdrücklich untersagt ist.
Wir bitten alle Nutzungsberechtigten, den auf den Zwischenwegen befindlichen Kies bis spätestens 31. Mai 2026 zu entfernen. Diese Regelung dient der Wahrung der Ordnung und Pflege der Friedhöfe sowie der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Nutzung der Wege für alle Besucher.
Sollte die Entfernung des Kieses bis zum genannten Termin nicht erfolgt sein, sieht sich die Stadtverwaltung gezwungen, die Beseitigung der Materialien in Auftrag zu geben. Die hierfür entstehenden Kosten werden den Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, die dazu beiträgt, unseren Friedhof weiterhin in einem gepflegten und ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen