Übersichtslageplan des Bebauungsplanes Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa" der Stadt Braunsbedra
Stadt Braunsbedra
Der Bürgermeister
Aus formellen Gründen wird die Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa", bestehend aus den Teilbebauungsplänen Nr. 22 A und Nr. 22 B wiederholt.
Der Stadtrat der Stadt Braunsbedra hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.05.2024 den Bebauungsplan Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa" der Stadt Braunsbedra mit seinen Teilbebauungsplänen Nr. 22 A und Nr. 22 B, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.
Der Bebauungsplan bedurfte gemäß § 10 Abs. 2 BauGB der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde. Der Landkreis Saalekreis hat als höhere Verwaltungsbehörde mit Verfügung vom 20.09.2024 (AZ: BPL 00124) die Teilbebauungspläne Nr. 22 A und Nr. 22 B des Bebauungsplanes Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa" der Stadt Braunsbedra genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Der Bebauungsplan Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa", bestehend aus den Teilbebauungsplänen Nr. 22 A und Nr. 22 B der Stadt Braunsbedra tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Die Lage der Geltungsbereiche der Teilbebauungspläne Nr. 22 A und Nr. 22 B des Bebauungsplanes Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa" in Bezug zur Ortslage Krumpa/Braunsbedra ist auf nachstehendem Kartenausschnitt ersichtlich.
Jedermann kann den in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa", bestehend aus den Teilbebauungsplänen Nr. 22 A und Nr. 22 B der Stadt Braunsbedra gemäß § 10 Abs. 3 BauGB im Bauamt der Stadt Braunsbedra, Markt 1, 06242 Braunsbedra zu den allgemeinen Dienstzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Ebenso werden die vollständigen Planunterlagen gemäß § 10 a Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Stadt Braunsbedra (https://www.braunsbedra.de/de/bebauungsplanung.html) und über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (Landesportal Sachsen-Anhalt) (https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de) zugänglich gemacht.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Vefahrens- und Formvorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Braunsbedra unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.