Werte Anwohner von Neumark,
auf Grund von Lieferschwierigkeiten und Verzögerungen durch die Baumaßnahme in Neumark konnte die Bewohnerparkzone nicht wie vorgesehen im Jahr 2022 eingerichtet werden.
Ab dem 01.03.2023 ist die Bewohnerparkzone in Neumark gültig.
Zur Erläuterung: Von den 110 öffentlichen Parkflächen im Bereich Geiseltalstraße, Lindenstraße und Bergmannsring werden insgesamt 39 Parkflächen als Bewohnerparkflächen ausgewiesen. (Anlage 1) Die restlichen öffentlichen Parkflächen werden in der Zeit von 8:00 Uhr -18:00 Uhr für eine Parkdauer von max. 3 Stunden mit Parkuhr zur Verfügung stehen. Für den Parkplatz am Aussichtssturm gilt weiter die Gebührenpflicht gemäß der Parkgebührenordnung der Stadt Braunsbedra. Wobei hier von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr frei geparkt werden kann.
Bis zur Umsetzung möchten wir Sie über die Antragstellung und die Modalitäten informieren:
Alle Anwohner die im Jahr 2022 bereits eine Genehmigung beantragt haben, benötigen keinen neuen Antrag für das Jahr 2023 und erhalten den Anwohnerparkausweis mit Kostenbescheid per Post. Sollte keine Genehmigung für das Jahr 2023 mehr benötigt werden, bitte wir um kurze Mitteilung.
Sie können als Bewohner eine Genehmigung zur Parkerleichterung für die in Neumark ausgewiesene Zone (kein fester Parkplatz) beantragen. Bewohner in diesem Sinne sind Personen, die in der Bewohnerparkzone meldebehördlich registriert sind und dort tatsächlich wohnen (Hauptwohnung).
Der Antragsteller muss ein auf ihn als Halter zugelassenes oder von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug nachweisen. Für Lkw, große Transporter und ähnliche Fahrzeuge werden keine Bewohnerparkausweise ausgestellt.
Fahrzeuganhänger können nur im Zusammenhang mit einem Fahrzeug auf einem Bewohnerparkausweis eingetragen werden. Ein besonderer Besucherparkausweis wird nicht ausgestellt
Für die Erstbeantragung des Bewohnerparkausweises sind nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises (vom Antragsteller (m/w/d) auszufüllen)
Personalausweis
Fahrzeugschein
Führerschein
Antragstellung
Persönlich oder durch bevollmächtigte Person mit Vollmacht und o. g. Unterlagen oder per Email (ordnungsamt@braunsbedra.de)
Für die persönliche Beantragung benötigen Sie einen Termin, den Sie telefonisch über die Telefonnummern 034633 40108 oder 40115 vereinbaren können.
Verlängerung
Der Antrag auf Verlängerung ist frühestens 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des alten Bewohnerparkausweises zu stellen. Sollte dieser bereits mehr als 3 Monate abgelaufen sein, ist eine erneute Erstbeantragung möglich. Die Gültigkeit des neuen Bewohnerparkausweises schließt sich an das Ablaufdatum des bisherigen an.
Erforderliche Unterlagen siehe Erstbeantragung
Sofern sich seit der letzten Beantragung/Verlängerung keine Änderungen ergeben haben (Umzug oder Kennzeichenwechsel) ist nur die Einreichung des Antragsformulars und einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 notwendig. Die anderen aufgeführten Unterlagen sind nicht erforderlich.
Die Verlängerung des Bewohnerparkausweises kann schriftlich oder per E-Mail (ordnungsamt@braunsbedra.de) beantragt werden.
Der bisherige Bewohnerparkausweis muss nicht abgegeben werden. Diese Regelung gilt nicht bei Umzug oder Fahrzeugwechsel.
Gebühren: 30,00 € für 2023
10,20 EUR für Ersatzausstellung 10,20 EUR für Kennzeichenwechsel zuzüglich 0,30 EUR Auslagen zuzüglich 0,85 EUR (Porto) für die postalische Übersendung des Bewohnerparkausweises
Die Gebühren sind in bar bei persönlicher Vorsprache zu begleichen. Bei postalischer Zusendung eines Kostenbescheides werden die Gebühren per Kostenbescheid erhoben und sind durch den Antragsteller (m/w/d) zu überweisen.
Den Antrag erhalten Sie im Ordnungsamt, Zimmer 108, Markt 1, 06242 Braunsbedra oder im Internet unter www.braunsbedra.de/Bürger & Verwaltung/Formulare.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen auch telefonisch unter 034633 40108 oder 40115 zur Verfügung.
Insgesamt erhoffen wir uns mit der Einrichtung von Bewohnerparkplätzen und den befristeten öffentlichen Parkplätzen eine Entlastung der Parksituation für Sie als Anwohner zu erreichen.