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Bote des Geiseltales - Heimatzeitung der Stadt Braunsbedra
Ausgabe 2/2023
Aus dem Rathaus
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Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 1.1.2024 bis 31.12.2028

Die Amtszeit der im Jahr 2018 gewählten Schöffen endet mit Ablauf dieses Jahres.

Für die neue Amtsperiode vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 müssen deshalb neue Schöffen gewählt werden.

Gemäß §§ 34 und 77 GVG hat der Präsident des Landgerichts Halle die erforderliche Anzahl von Haupt-und Hilfsschöffen bestimmt und zwar im Hinblick auf die Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden im Amtsgerichtsbezirk.

Gemäß dieser Verfügung des Herrn Präsidenten des Landgerichts sind daher für die Stadt Braunsbedra mindestens

8 Personen

zu benennen.

Das Ehrenamt als Schöffe kann nur von Deutschen ausgeübt werden. Es kann sich jede Person bewerben, die mit Beginn der Amtsperiode das 25 .Lebensjahr vollendet hat, nicht älter als 69 Jahre ist und in der Gemeinde wohnt.

Werte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Braunsbedra!

Haben Sie Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit, dann melden Sie sich bei der

Stadtverwaltung Braunsbedra

Ordnungsamt/Frau Eckner

Markt 1

06242 Braunsbedra

Tel.Nr: 034633 40112

E-Mail: stadt_braunsbedra@t-online.de

Meldeschluss: 15. März 2023

Das Antragsformular kann unter www.braunsbedra.de/Bürger&Verwaltung/Wahlen/Schöffenwahl abgerufen werden.

Eckner
Ordnungsamt