Die Amtszeit der derzeit tätigen Schiedspersonen in der Schiedsstelle Braunsbedra läuft im August 2024 aus.
Gemäß Schiedsstellen- u. Schlichtungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchStG) werden die Schiedspersonen für die Dauer von 5 Jahren in ihr Amt durch den Stadtrat gewählt und durch den Direktor des Amtsgerichtes berufen. Die Schiedsperson muss gemäß § 3 SchStG das 25. Lebensjahr zum Beginn der Amtsperiode vollendet haben, ihre Wohnung im Schiedsstellenbezirk haben und nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
| Als Schiedsperson ist gem. § 3 Abs. 3 SchStG ausgeschlossen, | |
| - | wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstraße von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist, |
| - | wer wegen einer Tat angeklagt ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, |
| - | wer in Vermögensverfall geraten ist |
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| Aufgabe der Schiedsstelle ist es, das Schlichtungsverfahren über streitige Rechtsangelegenheiten durchzuführen. | |
| Hierunter zählen: | |
| - | die freiwillige außergerichtliche Streitschlichtung |
| - | die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung und |
| - | das Schlichtungsverfahren in Strafsachen |
Wir suchen für die neue Amtsperiode zwei Schiedspersonen, die diese vertrauensvolle ehrenamtliche Tätigkeit übernehmen möchten. Bei Interesse fordern Sie bitte das Bewerbungsformular unter Stadt Braunsbedra, Hauptamt, Markt 1, 06242 Braunsbedra, ab und reichen es bis zum 13.03.2024 bei der Stadtverwaltung Braunsbedra ein.
Es steht auch als Download unter: www.braunsbedra.de/de/Schiedsstelle2024.html (Bewerbung für das Amt der Schiedsperson) zur Verfügung.
Mit der Abgabe der Bewerbung willigt der Bewerber in die Speicherung seiner personenbezogenen Daten während des Bewerberverfahrens ein. Ein Widerruf ist jederzeit möglich. Die Bewerbungsunterlagen werden dabei ausschließlich zum Zweck des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, vernichtet.
Für bestehende Rückfragen kontaktieren Sie bitte Frau Christoph, Rufnr.: 034633 40110 oder per E-Mail unter christoph@braunsbedra.de.