Der Stadtrat der Stadt Braunsbedra hat in öffentlicher Sitzung am 22.03.2023 den Entwurf zum Bebauungsplanes Nr. 13 „Gewerbegebiet MEG Roßbach GmbH mit Begründung gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen.
Das Plangebiet befindet sich im Süden des Ortsteils Roßbach und hat eine Größe von ca. 30 Hektar. Das Plangebiet wird im Norden, Westen und Süden durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Im Osten schließt nach der Südstraße das Betriebsgelände der Kaolin- und Tonwerke Salzmünde an.
Die MEG Roßbach GmbH möchte im Zuge der Standorterweiterung aufgrund des Wachstums des Unternehmens ihre Anlagen innerhalb des Betriebsgeländes erweitern. Zusätzlich zur Betriebserweiterung innerhalb des Firmengeländes ist die Errichtung einer Erschließungsstraße in westlicher Richtung im Verlauf der Südstraße bis an die Bundesstraße 176 vorgesehen, um den künftig anfallenden Anstieg des LKW-Verkehrs zu tragen und die Ortslagen zu entlasten.
Lage und Begrenzung des Plangebietes sind dem beiliegenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 13 „Gewerbegebiet MEG Roßbach GmbH“ der Stadt Braunsbedra bestehend aus Planteil A - Planzeichnung und Planteil B - Textliche Festsetzungen sowie der Begründung einschließlich der Anlagen, liegen in der Zeit vom
vom 08.05.2023 bis einschließlich 09.06.2023
| Montag | 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 – 12.00 Uhr |
im Bauamt der Stadt Braunsbedra, Markt 1 in 06242 Braunsbedra zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 (2) BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit aus.
Darüber hinaus können die ortsübliche Bekanntmachung sowie die ausliegenden Unterlagen gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB auf der Internetseite der Stadt Braunsbedra www.Braunsbedra.de
-> Wirtschaft -> Bauen -> Bebauungsplanung
-> Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung
eingesehen werden.
Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB.
Während der Auslegungsfrist können - per E-Mail (stadtplanung@braunsbedra.de) und / oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 25.04.2023 im Amtsblatt Nr. 24 der Stadt Braunsbedra. Das Amtsblatt ist bei der Stadtverwaltung Braunsbedra erhältlich und kann online unter www.braunsbedra.de eingesehen werden.
Anlage – Lageplan