Der Stadtrat Braunsbedra hat in seiner Sitzung am 12.10.2022 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Wendenring, Seestraße“ in Großkayna beschlossen. Für das Plangebiet „Wendenring, Seestraße“ in Großkayna soll eine Einbeziehungssatzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt werden.
Das Projekt wurde im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 09.05.2023 vorgestellt und soll im Folgenden frühzeitig beteiligt werden.
Mit der Einbeziehungssatzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbaugrundstücken am süd- östlichen Ortsrand geschaffen werden. Es können bis maximal fünf Einfamilien- oder Doppelhäuser errichtet werden. Die verkehrliche und medientechnische Erschließung erfolgt über einen Ringschluss von Seestraße und Wendenring. Die Einbeziehung des Satzungsgebietes dient der maßvollen Ergänzung des Siedlungskörpers des Ortsteils Großkayna und damit der Nachverdichtung und Einbindung in die vorhandene Siedlungsstruktur und der Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktur.
| Der Vorentwurf des Einbeziehungssatzung „Wendenring, Seestraße in Großkayna“ der Stadt Braunsbedra bestehend aus | |
| • | Planzeichnung, |
| • | Begründung zum Vorentwurf |
| • | Anlage A-1 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz inkl. Erörterungen, Biotoptypenkartierung sowie |
| • | Anlage A-2 Kurzstellungnahme der Artnachweise |
liegen in der Zeit vom 09.06.2023 bis einschließlich 07.07.2023 im Bauamt der Stadt Braunsbedra, Markt 1 in 06242 Braunsbedra zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit aus.
| Öffnungszeiten des Bauamts | |
| Montag | 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 – 12.00 Uhr |
Darüber hinaus können die ortsübliche Bekanntmachung sowie die ausliegenden Unterlagen gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB auf der Internetseite der Stadt Braunsbedra
www.braunsbedra.de > Wirtschaft & Bauen > Bebauungsplanung > Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung eingesehen werden.
Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB.
Während der Auslegungsfrist können - per E-Mail (stadtplanung@braunsbedra.de) und / oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zur Einbeziehungssatzung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 01.06.2023 im Amtsblatt Nr. 35 der Stadt Braunsbedra. Das Amtsblatt ist bei der Stadtverwaltung Braunsbedra erhältlich und kann online unter www.braunsbedra.de eingesehen werden.
Anlage – Lageplan
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Braunsbedra am 30.11.2022 wurde in öffentlicher Sitzung die Einleitung der beiden o. g. Bebauungsplanverfahren Nr. 22.1 und 22.2 beschlossen. Die Aufstellungsbeschlüsse wurden gem. § 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt für die Stadt Braunsbedra Nr. 67, 8. Jahrgang am 22. Dezember 2022 öffentlich bekannt gemacht. Zusammen mit den Aufstellungsbeschlüssen wurde die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durch den Stadtrat beschlossen.
Im Rahmen der Bearbeitung des Vorentwurfes der Bebauungspläne Nr. 22.1 und 22.2 wurde im Zusammenhang mit der Ermittlung des Abwägungsmaterials offenkundig, dass ein Zusammenführen beider Planverfahren zu einem Bebauungsplan sich als sinnvoll darstellt. Der resultierende Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist untenstehend abgedruckt. Der Bebauungsplan erhält nun die Bezeichnung Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa".
Ziel und Zweck der Planung
Auf einer Teilfläche der von der AVG Mücheln bewirtschafteten Landwirtschaftsflächen südlich der Geisel soll zukünftig ein Standort für ein Agri-Photovoltaikkraftwerk begründet werden. Mit dem Bau der Photovoltaikanlagen besteht die Möglichkeit, in hybrider Form sowohl einen angemessenen Ertrag im Rahmen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung als auch einen Energieertrag im Zuge der Herstellung "sonnenkraftbasierten Stroms" zu erzielen. Letzteres wurde als Projekt der AVG Mücheln (Vorhabenträger) an die Stadt Braunsbedra herangetragen. Mit dem beabsichtigten Vorhaben besteht die Chance, die Fläche mit einer neuen Nutzung zusätzlich zu belegen und in die umgebende, naturräumliche Situation in guter Weise zu integrieren.
Die Aufstellung der Planung erfolgt im Regelverfahren, d. h. mit einer zweimaligen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Darüber hinaus ist es erforderlich, den Bebauungsplan als sogenannten vorzeitigen Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 BauGB aufzustellen, da für das ehemalige Gemeindegebiet Krumpa kein wirksamer Flächennutzungsplan verfügbar ist.
Erforderliche Untersuchungen zu artenschutzfachlichen Maßnahmen erfolgen im erforderlichen Umfang im Vorfeld der Nutzung als Agri-PV-Solarstandort, um diesen für die begehrte Nutzung bereitstellen zu können. Weitere Agri-PV-gutachterliche Untersuchungen werden im Rahmen des Planverfahrens erforderlich.
Die Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa" ist auf den nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitten ersichtlich: