Zeichnung: Geltungsbereich
Billigung und erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan Nr. 20 „Wohnbebauung an der Naumburger Straße Roßbach“ in Braunsbedra, Ortsteil Roßbach
Der Stadtrat der Stadt Braunsbedra hat in seiner Sitzung am 14.06.2023 die Billigung und die erneute Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 20 „Wohnbebauung an der Naumburger Straße Roßbach“ bestehen aus Planzeichnung (Teil A) in der Fassung vom 08.11.2022 und textlicher Begründung (Teil B) in der Fassung von November 2022 beschlossen.
Der Bebauungsplan wird nach § 13b BauGB im beschleunigtes Verfahren aufgestellt.
Auf die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB kann im Rahmen des beschleunigten Verfahrens verzichtet werden.
Ziel der Planung ist eine geringfügige Erweiterung der bestehenden Bebauung. Die Fläche befindet sich in der Gemarkung Roßbach, Flur 6, Flurstück
32/1 und hat eine Größe von ca. 4.500m². Der Flächennutzungsplan der Stadt Braunsbedra sieht für diesen Bereich bereits ein „Allgemeines Wohngebiet in Planung“ vor.
Der Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Braunsbedra liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
vom 10.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023
| Montag: | von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr |
| Dienstag: | von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch: | von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr |
| Donnerstag: | von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr |
| Freitag: | von 08.00 - 12.00 Uhr |
im Bauamt der Stadt Braunsbedra, Markt 1 in 06242 Braunsbedra zu jedermanns Einsicht zur formalen Beteiligung der Öffentlichkeit aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Entwurf können gemäß § 4a Abs. 4 BauGB während der Auslegungszeit ebenso auf der Internetseite der Stadt Braunsbedra eingesehen werden:
>> Wirtschaft & Bauen >> Stadtplanung >> Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung
Stellungnahmen zur Planung können im o.g. Zeitraum von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift
möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben
werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 28.06.2023 im Amtsblatt Nr. 40 der Stadt Braunsbedra. Das Amtsblatt ist bei der Stadtverwaltung Braunsbedra erhältlich und kann online unter www.braunsbedra.de eingesehen werden.
Feststellungsbeschluss zur Bezeichnungsänderung der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes auf 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Braunsbedra
Der Stadtrat der Stadt Braunsbedra hat in seiner Sitzung am 14.06.2023 die Bezeichnungsänderung, des in der Anlage 1 bezeichneten Änderungsbereiches der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes in die 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes beschlossen.
Am 01.Juli 2020 hat der Stadtrat der Stadt Braunsbedra den Einleitungsbeschluss zur 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Braunsbedra gefasst (Beschluss-Nr. SR-297/2020. Die 3. Änderung wir im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr.: 17 „Solarpark Frankleben geführt und wurde nunmehr zur Genehmigung eingereicht.
In gleicher Sitzung des Stadtrates am 01. Juli 2020 wurde zudem der Einleitungsbeschluss zur 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes gefasst (Beschluss Nr.: SR- 294/2020) diese Änderung wird ebenso im Parallelverfahren, hier zum Bebauungsplan Nr.: 16 „Wohngebiet an der Leiha“, geführt.
Aufgrund zeitlich abweichender Verfahrensverläufe (d.h. die 2. Änderung verzögert sich) ist es notwendig die Bezeichnung der Nummerierung anzupassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich lediglich die Bezeichnung von 3. Änderung auf 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Braunsbedra ändert, der Inhalt bleibt davon unberührt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 28.06.2023 im Amtsblatt Nr. 40 der Stadt Braunsbedra. Das Amtsblatt ist bei der Stadtverwaltung Braunsbedra erhältlich und kann online unter www.braunsbedra.de eingesehen werden.