Titel Logo
Bote des Geiseltales - Heimatzeitung der Stadt Braunsbedra
Ausgabe 7/2023
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Informationen zu Änderungen der Straßennamen

Werte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Braunsbedra,

seit Bildung der Einheitsgemeinde Braunsbedra zum 01.01.2004 gab es immer wieder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über fehlende oder falsch zugestellte Postsendungen, explizit bei mehrfach vorhandenen Straßenzügen.

In Abwägung möglicher Verwechslungsgefahren durch mehrfach vorhandene Straßennamen für Postdienstleistungen, Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei und mit Augenmerk darauf, die Belastungen für die Anwohner so gering wie möglich zu halten, hatte der Stadtrat am 01.12.2021 beschlossen, die doppelten und mehrfach benannten Straßennamen mit jeweils der geringsten Einwohnerzahl in der Kernstadt Braunsbedra und den Ortsteilen Roßbach, Großkayna und Krumpa zu ändern.

Die Verwaltung war beauftragt die betreffenden Straßen im Einzelnen mit einem Änderungsvorschlag zur weiteren Entscheidung zu reichen. Im Geiseltalboten 6-2022 wurden die Bürgerinnen und Bürger gebeten die Verwaltung bei der Namensfindung der einzelnen Straßen zu unterstützen und Vorschläge nebst Begründung bis zum 15.08.2022 einzureichen. Was auch rege genutzt wurde. Die Ortsbürgermeister haben auch z.T. die betroffenen Bürger befragt. Anschließend wurden im Ordnungsausschuss für Braunsbedra und in den Ortschaftsräten Großkayna, Krumpa und Roßbach die eingereichten Vorschläge der Bürger diskutiert und Empfehlungen zur Änderung der betroffenen Straßen gegeben. Die finalen Beschlüsse für die Änderung der Straßennamen erfolgte in der Stadtratsitzung am 14.06.2023 mit Wirkung vom 2. Oktober 2023.

Wie bereits erwähnt, möchten wir die Aufwendungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich halten. So erfolgen gebührenfreie Änderungen im Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt und Straßenverkehrsamt, sollte die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht mehr lesbar sein, müsste diese neu ausgestellt werden.

Weitere Institutionen und Behörden werden unsererseits informiert, wie Feuerwehr, Kreisleitstelle; Polizei; Deutsche Post AG; Telekom Deutschland GmbH; Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen- Anhalt (turnusmäßige Weitermeldung an Grundbuchamt); Finanzamt, Amtsgericht Merseburg; Stadtwerke Merseburg, EWAG, ZWAG; Abfallwirtschaft Saalekreis; Landesamt für Verbraucherschutz, Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt.

Die Adressänderung privater Verträge (Versicherungen, Krankenkasse, Banken etc.) müssen Sie jedoch selbst veranlassen.

Wir werden die betroffenen Haushalte und Gewerbetreibende mit einem separaten Anschreiben noch detailliert informieren und eine Checkliste beifügen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis im Voraus.

Ordnungsamt Braunsbedra