Titel Logo
Bote des Geiseltales - Heimatzeitung der Stadt Braunsbedra
Ausgabe 7/2024
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin

Gemäß § 47 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) mache ich Folgendes bekannt:

Der auf den Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Sportverein Großkayna 1922 e.V. (SVG) für den Ortschaftsrat Großkayna gewählte Bewerber Herr Uwe Treskow, wohnhaft in Braunsbedra OT Großkayna, hat mit Schreiben vom 17. Juni 2024, bei mir eingegangen am 18. Juni 2024, die Erklärung abgegeben, die Wahl zum Ortschaftsrat Großkayna nicht anzunehmen. Die Erklärung erfolgte innerhalb der Wochenfrist des § 43 Abs. 1 KWG LSA.

Nächst festgestellter Bewerber für die Wählergemeinschaft SVG ist:

Herr Michael Schunke, wohnhaft in Braunsbedra OT Großkayna.

Herr Michael Schunke hat gem. § 43 KWG LSA die Wahl angenommen.

Braunsbedra, d. 3.7.2024

gez. Böhm
Gemeindewahlleiterin

Sehr geehrte Wahlhelferinnen, sehr geehrte Wahlhelfer,

sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger der Stadt Braunsbedra,

die „Megawahlen“ liegen nun schon wieder ein paar Wochen hinter uns. Trotzdem ist die lange Wahlnacht noch recht deutlich in Erinnerung. Europawahl, Kreistagswahl, Stadtratswahl und Ortschaftsratswahlen - alles an einem Tag und in einer Nacht. Welch eine Aufgabe! Dank zahlreicher Unterstützung und ehrenamtlichem Engagement konnte ein fehlerfreies Ergebnis abgeliefert werden. Dafür danke ich allen Mitwirkenden, besonders den vielen Wahlhelfern, die bis in die Morgenstunden Stimmen ausgezählt, Formulare ausgefüllt und die Wahllokale gemanagt haben, der Stadttechnik, die am ganzen Wahlwochenende durch ausräumen, einräumen, tragen und schleppen tatkräftig unterstützt hat und meinem gesamten Wahlteam, das bis zur Ablieferung der letzten Niederschrift am Montagmorgen halb acht (!) organisiert, gerechnet und gearbeitet hat! Vielen Dank!!! Ohne diese Unterstützung wäre das alles nicht möglich gewesen.

Am Wahltag selbst hatten wir eine Wahlbeteiligung von rund 62,1 %. Das heißt, dass 5.579 von 8990 wahlberechtigten Personen wählen waren. Das sind mehr Wählerinnen und Wähler als 2019 zur letzten Europa- und Kommunalwahl gewesen (2019 waren es rund 58 %). Und das ist gut - denn Wählen ist eines der wichtigsten Instrumente unserer Demokratie und ein Grundrecht noch dazu! Ich wünsche mir für die Zukunft, dass noch mehr Bürgerinnen und Bürger von ihrem Grundrecht Gebrauch machen, denn nur so kann Demokratie funktionieren!

Nachdem alle Ergebnisse ausgezählt waren und die Tätigkeit in den Wahllokalen beendet wurde, ging die Arbeit hier in der Verwaltung weiter – die Europawahl- und Kreistagswahlergebnisse mussten dem Kreiswahlleiter überbracht werden und die Ergebnisse unserer Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen mussten in „Sitzzahlen“ umgewandelt werden. Es wurde gerechnet, auf welche Wahlvorschläge und Bewerber Sitze entfallen, wer also in den Stadtrat und in die Ortschaftsräte einziehen darf. Nach Bestätigung dieser Ergebnisse durch den Gemeindewahlausschuss konnten alle gewählten Bewerber angeschrieben und die konstituierenden Sitzungen vorbereitet werden.

Mit der Verpflichtung der neuen Mitglieder des Stadtrates und der Ortschaftsräte, der Verteilung der Ausschusssitze, der Wahl des Vorsitzes des Stadtrates und der Wahl der Ortsbürgermeister beginnt nun eine neue Legislaturperiode der Vertretungen. Ich wünsche allen gewählten Stadt- und Ortschafsträten viel Erfolg, Zuversicht und ein gutes, konstruktives Miteinander in den Gremien.

Ulrike Böhm
Gemeindewahlleiterin
>