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Bote des Geiseltales - Heimatzeitung der Stadt Braunsbedra
Ausgabe 9/2023
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt BraunsbedraBekanntmachung der Genehmigung der 2. Änderung desTeilflächennutzungsplanesder Stadt Braunsbedra

Die vom Stadtrat der Stadt Braunsbedra in der Sitzung am 22. März 2023 beschlossene Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Braunsbedra (Beschluss-Nr. SR 456/2023) wurde mit der Verfügung der Unteren Verwaltungsbehörde vom 26. Juli 2023 (AZ: BPL00107) gemäß § 6 BauGB genehmigt.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Braunsbedra geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 18.08.2023 im Amtsblatt Nr. 46 der Stadt Braunsbedra. Das Amtsblatt ist bei der Stadtverwaltung Braunsbedra erhältlich und kann online unter www.braunsbedra.de eingesehen werden.