Der Stadtrat der Stadt Braunsbedra hat in seiner Sitzung am 01.07.2026 die 6. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Stadt Braunsbedra in der Fassung vom 26.03.2026 festgestellt, die Begründung sowie der Umweltbericht wurden gebilligt (Beschluss-Nr.: SR-722/2026). Die 6. Änderung des Teilflächennutzungsplans erfolgte im Parallelverfahren in Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21 „Wohnbebauung am Runstedter Weg Großkayna“.
Mit Bescheid vom 17.08.2026 - AZ: BPL00145 - hat die Untere Verwaltungsbehörde (Landkreis Saalekreis, Domplatz 9, 06217 Merseburg) die 6. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Stadt Braunsbedra genehmigt.
Der Änderungsbereich befindet sich im Westen des Ortsteils Großkayna und umfasst teilweise den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 21 „Wohnbebauung am Runstedter Weg Großkayna“. Mit der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplans (TFNP) werden derzeit als Mischgebiet und Flächen für Wald dargestellte Teilbereiche auf einer Fläche von 0,6 ha als Wohnbauflächen dargestellt. Der Änderungsbereich ist der beigefügten Abbildung zu entnehmen.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB kann jedermann die 6. Änderung des Teilflächennutzungsplans und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung ab dem Tag der Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Braunsbedra, Markt 1, 06242 Braunsbedra, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Die 6. Änderung wird mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend in das Internet eingestellt. Die Unterlagen können jederzeit unter https://www.braunsbedra.de/de/bebauungsplanung.html eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs.1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt / dem Amt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 27.08.2026 im Amtsblatt Nr. 50 der Stadt Braunsbedra. Das Amtsblatt ist bei der Stadtverwaltung Braunsbedra erhältlich und kann online unter www.braunsbedra.de eingesehen werden.
Räumlicher Geltungsbereich der 6. Änderung
(DTK 25 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, 2022)