Seit einigen Jahren wird die die „Burger Spreewald-Zeitung“, der das Burger Amtsblatt beiliegt, über die Zustellerinnen und Zusteller der Deutschen Post AG verteilt.
Die Bundesnetzagentur überprüft regelmäßig die Richtlinien für Zeitungen, die werbefinanziert sind. Jede Empfängerin/jeder Empfänger hat dabei ein Selbstbestimmungsrecht in Bezug auf unadressierte Postaktuell-Sendungen – dazu zählt auch die „Burger Spreewald-Zeitung“.
Um das Selbstbestimmungsrecht auszuüben, nutzen Bürgerinnen und Bürger den Sperrvermerk am Briefkasten: "Keine Werbung".
Liegt ein solcher Sperrvermerk vor, wird ab dem 1. Februar 2024 die „Burger Spreewald-Zeitung“, nicht mehr zugestellt. Dies betrifft im Amt Burg (Spreewald) derzeit 700 Haushalte.
Es bestehen vier Möglichkeiten, um die die „Burger Spreewald-Zeitung“ ab dem 1. Februar 2024 weiterhin zu erhalten:
Wir bitten um Verständnis.