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Burger Spreewald Zeitung - Amtsblatt für das Amt Burg (Spreewald)
Ausgabe 11/2024
Aktuelles
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Überflutung und Rückstau durch Starkregen

TAZ Burg (Spreewald) kontrolliert Hausanschlüsse

Straßen und Wege stehen plötzlich unter Wasser. Das Abwasser quillt aus dem Gully, weil es nicht abfließen kann. Keller laufen voll. Unschöne Bilder, die man gern vermeiden würde. Doch bei Starkregen gibt es solche Phänomene leider immer häufiger - auch im Gebiet des Trink- und Abwasserzweckverbandes Burg (Spreewald).

Die Bürger machen ihrem Ärger dann Luft und rufen beim TAZ Burg (Spreewald) oder seinem Betriebsführer Veolia an, um sich zu beschweren. Oft unberechtigt. Denn die Probleme sind nicht selten hausgemacht.

Die öffentliche Schmutzwasseranlage ist dafür ausgelegt, Schmutzwasser abzuleiten. Niederschlagswasser und Drainagewasser haben hier nichts zu suchen. Das muss auf dem eigenen Grundstück versickern. So können Schäden an der öffentlichen Schmutzwasseranlage und daraus resultierende Nachteile und Kosten für die Allgemeinheit vermieden werden.

Daher wird intensiv nach sogenannten Fehlanschlüssen gesucht. Denn laut der Schmutzwasserbeseitigungssatzung des TAZ Burg (Spreewald) ist es untersagt, Dachrinnen oder die Entwässerung von Grundstücken mit der öffentlichen Schmutzwasseranlage zu verbinden und Niederschlagswasser einzuleiten. Das ist mutmaßlich eine Ursache dafür, dass es zuletzt bei Starkregen immer häufiger zu Überschwemmungen kam und Pumpwerke und Vakuumssysteme zur Ableitung des Schmutzwassers überlastet waren.

Der TAZ Burg (Spreewald) bittet seine Kunden um Unterstützung. Jeder Grundstückseigentümer ist aufgefordert, zeitnah zu überprüfen, ob seine Grundstücksentwässerungsanlage korrekt hergestellt ist und ausschließlich das häusliche Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation geleitet wird. Falls das nicht der Fall ist, sollte das schnellstmöglich geändert werden.

Außerdem ist jeder Grundstückseigentümer laut Satzung verpflichtet, sich gegen den Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation zu schützen.

In den kommenden Monaten wird der TAZ Burg (Spreewald) verstärkt Kontrollen der Grundstücksanschlüsse in den Gemeinden veranlassen. Bei festgestellten Fehleinleitungen ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, binnen einer bestimmten Frist die Grundstücksentwässerungsanlage entsprechend anzupassen.

Der TAZ Burg (Spreewald) weist hiermit noch einmal darauf hin, dass die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Schmutzwasseranlage als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden kann.