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Burger Spreewald Zeitung - Amtsblatt für das Amt Burg (Spreewald)
Ausgabe 13/2023
Aktuelles
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Entlastung für Eltern beim Kitabeitrag auch 2024

Die am 1. Januar 2023 eingeführte Kita-Elternbeitragsentlastung und -begrenzung wird 2024 fortgeführt. Wir haben für Sie noch einmal zusammengefasst, was Sie liebe Eltern, beachten müssen.

Hinweise für die Elternbeitragsentlastung:

Eltern sind nach wie vor beitragsfrei, wenn sie geringverdienend sind (Jahreshaushaltsnettoeinkommen bis zu 35.000 Euro) oder eine dieser Leistungen beziehen:

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Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II),

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Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII),

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Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,

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einen Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes,

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Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz.

Eltern, die diese Leistungen beziehen, müssen den Nachweis dazu der Verwaltung selbstständig vorlegen, gleiches gilt für die Folgebescheide.

Hinweise für die Elternbeitragsbegrenzung:

Maßgeblich für die Elternbeitragsbegrenzung ist das Elterneinkommen des Vorjahres (Jahreshaushaltsnettoeinkommen 2023); es sei denn,es wird im laufenden Kalenderjahr ein anderes Jahreshaushaltsnettoeinkommen erzielt.

Dies betrifft beispielsweise alle Eltern, die im Jahr 2023 in Elternzeit waren. Auch durch einen Arbeitgeberwechsel und ein damit verbundenes geändertes Einkommen oder durch längere Ausfallzeiten können sich Änderungen ergeben!

Die Verwaltung ist nicht verpflichtet, das Vorliegen der Voraussetzungen regelmäßig zu überprüfen. Die Eltern haben die Verpflichtung, Änderungen der Verwaltung unverzüglich mitzuteilen.

Daher bitten wir Sie, Ihre Meldung im Rahmen einer Prognose für das Jahr 2024 zeitnah selbständig vorzulegen.

Ihre Hauptverwaltung/ SB Kinderbetreuung