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Burger Spreewald Zeitung - Amtsblatt für das Amt Burg (Spreewald)
Ausgabe 14/2024
Aktuelles
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Eltern sollen weiterhin bei Kitagebühren entlastet werden

Eltern mit geringen und mittleren Einkommen sollen ab 2025 dauerhaft bei den Kitagebühren entlastet werden. Die Mehrheit der Mitglieder des neugewählten Landtages habe die Initiative für eine kurzfristige Änderung des Kita-Gesetzes (KitaG) ergriffen, teilt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit. Brandenburg hat noch keine funktionsfähige Regierung nach den Landtagswahlen im September 2024.

Geplant ist, dass die 2023 eingeführten Regelungen zur Beitragsfreiheit von Eltern mit Einkommen zwischen 20.000 und 35.000 Euro sowie zur Beitragsentlastung von Eltern mit Einkommen bis 55.000 Euro ab 1. Januar 2025 unbefristet weitergelten. Es soll bei den in §§ 50 ff. KitaG geregelten Einkommensgrenzen und Höchstbeträgen bleiben.

Unberührt bleiben die Regelungen für Eltern mit einem Einkommen bis 20.000 Euro und die Beitragsfreiheit für Kinder im Kindergartenalter.

Soweit der Stand bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe.

Als Termin für die Verabschiedung der Änderung des KitaG wurde der 11. Dezember 2024 genannt. Die Eltern werden gebeten, sich auf der Internetseite des Amtes Burg (Spreewald) bzw. aus den Medien über den aktuellen Stand zu informieren.

Und was bedeutet das alles hinsichtlich der praktischen Umsetzung?

Bei der Ermittlung der Erhebungsgrundlage ist auf das Jahresnettoeinkommen der Eltern aus dem Vorjahr abzustellen, also auf das Jahr 2024. Daher ist es notwendig, dass die Eltern der Krippen- und Hortkinder die Erklärungen zum Elterneinkommen mit den Nachweisen im Januar 2025 vorlegen. Dazu erhalten Sie Anfang des Jahres die Aufforderung aus der Verwaltung.

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