Das erklärte Ziel des Bundes ist es, die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral einzurichten und auf erneuerbare Energien umzustellen und vorhandene Abwärmequellen nutzbar zu machen. Die sechs Gemeinden im Amt Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota) müssen deshalb bis spätestens 2028 eine kommunale Wärmeplanung erstellt haben.
Die kommunale Wärmeplanung des Amtes Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota) soll im Jahr 2026 planmäßig beginnen und wird von Experten begleitet. Grundlage ist das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz, wonach Gemeinden unter 10.000 Einwohnern bis spätestens 2028 ihre entsprechenden Pläne erarbeiten müssen.
Im ersten Schritt erfolgt eine umfangreiche Bestandsanalyse. Hierbei werden Daten zu Gebäuden, Energieverbräuchen und Treibhausgasemissionen zusammengetragen. Anschließend werden im Rahmen einer Potenzialanalyse die Möglichkeiten für Energieeinsparungen und für die Einbindung erneuerbarer Energien identifiziert. Um die Planung transparent und nachvollziehbar zu gestalten, wird die Öffentlichkeit eingebunden.
Die Aufgabenstellung sieht vor, Zielszenarien und Maßnahmen zu entwickeln, die eine klimaneutrale Wärmeversorgung ermöglichen sollen. Die Ergebnisse werden in Karten und Berichten dokumentiert und öffentlich zugänglich gemacht. Eine regelmäßige Fortschreibung der Wärmepläne ist vom Gesetzgeber gefordert, damit sie auf einem aktuellen Stand bleiben.
Die Kooperation der sechs Gemeinden ist mehr als ein Zweckbündnis. Zwar sollen für die Einwohnerinnen und Einwohner und die Gemeindegebiete maßgeschneiderte Lösungsansätze herausgearbeitet werden, aber Wärmebedarfe und Versorgungspotenziale sind gemarkungsübergreifend. Hier lohnt sich die Zusammenarbeit.
„Nur gemeinsam kann ein Umstieg auf eine klimaneutrale Versorgung mit Wärme gelingen“, begründet Amtsdirektor Tobias Hentschel. „Mit der kommunalen Wärmeplanung schaffen wir Planungssicherheit für die Gemeinden und für Gebäudeeigentümer, damit Investitionen in die Wärmeversorgung zukunftsorientiert erfolgen können.“
Die Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung ist aufwendig, komplex und erfordert umfangreiche Fachkenntnisse im Bereich der Wärmeversorgung, weshalb ein externer Dienstleister notwendig ist. Auch deshalb ist eine Kooperation der Gemeinden sinnvoll, weil mit einer gemeinsamen Ausschreibung ein gemeinsamer Partner gebunden werden kann.
Die Kosten für die kommunale Wärmeplanung sind im Doppelhaushalt 2025/26 geplant. Das Brandenburger Infrastrukturministerium (MIL) erstattet die Kosten rückwirkend vollständig. Diese Vorgehensweise folgt dem sogenannten Konnexitätsprinzip. Nach diesem wird sichergestellt, dass die vom Land auf die kommunale Ebene übertragene Aufgabe der Wärmeplanung durch das Land auch finanziell untersetzt und Belastungen für die Gemeinden ausgeglichen werden. Es gilt: Wer bestellt, der bezahlt.