Der Antrag für das Abbrennen eines Lagerfeuers an Ostern (Osterfeuer) ist bis spätestens Freitag, den 17. März, 11 Uhr, in der Ordnungsverwaltung des Amtes Burg (Spreewald) einzureichen.
Die Gebühr beträgt 35 Euro.
Der Antrag muss Folgendes enthalten:
| • | Ort, Datum, Uhrzeit des Abbrennens; |
| • | Einverständnis des Grundstücksbesitzers (bei Fremdflächennutzung); |
| • | Name und Anschrift des Veranstalters, |
| • | elefonische Erreichbarkeit. |
Antragsformulare können unter www.amt-burg-spreewald.de (Bürgerservice - Formularservice- Ordnungsverwaltung-Feuer und Feuerwerk) heruntergeladen werden oder sind im Amt Burg (Spreewald) erhältlich.