die wichtigen Bundestagswahlen liegen hinter uns und nun wird man sehen, was die neu oder wieder gewählten Bundestagsabgeordneten in den nächsten Wochen und Monaten daraus machen.
Ich wünsche allen gewählten Abgeordneten ein glückliches Händchen bei ihrer Arbeit, sorgsame Gewissensentscheidungen bei wichtigen Themen und immer ein offenes Ohr für die ländlichen Räume und die Lausitz.
Ich bedanke mich bei allen, die mit ihrem Einsatz die Durchführung der Bundestagswahl ermöglicht haben. Ob langjährig im Ehrenamt oder als Beschäftigte in der Verwaltung, alle haben den Anspruch an eine geordnete freie Wahl im Interesse von uns allen umgesetzt.
Ein Thema aus unserem Amt hat es in den letzten Wochen in die Zeitung und ins Radio geschafft: die Finanzierung des Heimatmuseums Dissen. In den Medienberichten wurde ein komplexer Sachverhalt aus dem Zusammenhang gerissen, was für Verunsicherung gesorgt hat. Aus diesem Grund sehe ich mich veranlasst, an dieser Stelle meine Möglichkeit der Richtigstellung zu nutzen.
Das Heimatmuseum in Dissen/Dešno befindet sich in Trägerschaft der Gemeinde Dissen-Striesow/Dešno-Strjažow. Generell handelt sich bei der Unterhaltung eines Museums um eine freiwillige Aufgabe, die Kommunen wahrnehmen dürfen, wenn sie ihre Pflichtaufgaben, wie z. B. die Vorhaltung von Kitas, Schulen oder Feuerwehren, finanziert haben.
In unserem Amt werden kommunale Aufgaben aufgeteilt auf sechs Gemeinden und das Amt selbst. Das Amt ist z. B. für die Verwaltung der Gemeinden, die Vorhaltung von Schulen, der Bereitstellung von Feuerwehrtechnik, die Vorhaltung einer Bibliothek und nach einem früheren Beschluss des Amtsausschusses für den Tourismus zuständig.
In den Gemeinden liegen beispielsweise die Pflichtaufgaben zur Finanzierung von Kitas, Horten und Feuerwehrgerätehäusern. Freiwillig können die Gemeinden Sportplätze, Dorfgemeinschaftshäuser oder eben Museen oder Heimatstuben betreiben.
Zur Finanzierung erhalten alle Gemeinden Schlüsselzuweisungen über das Land und werden dabei an den Steuereinnahmen von Bund und Land beteiligt. Diese Einnahmen werden durch Einnahmen u. a. aus der kommunalen Grundsteuer, Hundesteuer etc. ergänzt.
Bei uns im Amt Burg (Spreewald) gibt es neben dem Amtshaushalt sechs weitere Haushaltspläne für jede souveräne Gemeinde.
Da das Amt selbst nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, müssen, ähnlich wie beim Landkreis (Kreisumlage), die amtsangehörigen Gemeinden eine Amtsumlage zahlen. Zeiten knapper Kassen führten dazu, dass die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister die Amts- und Gemeindehaushalte auf Einsparpotenziale prüften, wozu übrigens die in der Haushaltssicherung befindlichen Gemeinden gesetzlich verpflichtet sind. So stieß man bei den freiwilligen Leistungen auf den Punkt Personalkostenanteil für das Heimatmuseum in Dissen/Dešno und die Burger Heimatstube.
Am Ende musste abgewogen werden: Was ist wichtiger, der Sportplatz im eigenen Dorf oder der Zuschuss für das Museum im Nachbarort. Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung hatten zudem gefordert, dass die Museen nicht mehr im Produkt Tourismus im Haushaltsplan zu führen sind, sondern im Produktbereich Kultur.
Die Haushaltspläne des Amtes wurden mit dem Willen der Mehrheit im Amtsausschuss aufgestellt und dort mit der Ausweisung einer Sonderumlage Museen beschlossen. Gegen diesen Beschluss hat Dissen-Striesow/Dešno-Strjažow Widerspruch eingelegt, weil sich die Gemeinde in ihren Rechten verletzt sieht.
Es folgten in der letzten Legislaturperiode unzählige Beschlüsse, Diskussionen und leider auch gegenseitige Beschimpfungen. Kompromissvorschläge der Verwaltung wurden nicht angenommen; Anträge auf Übernahme des Museums in kreisliche Trägerschaft abgelehnt. Am Ende standen die Klagen der Gemeinde Dissen-Striesow/Dešno-Strjažow gegen das Amt und den Landkreis.
Das Gericht urteilte, dass Landkreis und Amt zwar grundsätzlich Recht haben, aber in der Haushaltssatzung des Amtes eine unzureichende Bestimmtheit vorlag. Das heißt, der Verteilungsschlüssel der Kosten für zwei Museumseinrichtungen war nicht ausdrücklich ausgewiesen. Damit war die Haushaltssatzung des Amtes formell rechtswidrig und die Kosten des Verfahrens muss daher das Amt – also alle Gemeinden des Amtes - zahlen.
Das Gerichtsurteil ließ in seiner schriftlichen Begründung offen, ob eine Heilung des Formfehlers rückwirkend möglich ist. Dies wurde nur auf mündliche Nachfrage der Rechtsanwälte als möglich dargestellt.
Also wurden die Satzungen zum Amtshaushalt entsprechend der Vorgaben durch die Finanzverwaltung korrigiert und zwischenzeitlich von der Mehrheit im Amtsausschuss beschlossen.
Gegen diese Beschlüsse legte Dissen-Striesow/Dešno-Strjažow erneut Widerspruch ein. Begründet wurde er damit, dass noch eine entsprechende Erklärung der Kommunalaufsicht des Landkreises ausstehe und auch das Innenministerium noch nicht abschließend Stellung bezogen habe.
Die entsprechenden Stellungnahmen liegen inzwischen vor. Aus Sicht des Ministeriums und der Kommunalaufsicht gab es Hinweise zu den Rechtsgrundlagen. Grundsätzlich kann die Amtsverwaltung aber entsprechend verfahren. Es bleibt abzuwarten, inwiefern nun erneut Widerspruch und ggf. Klage gegen den rückwirkenden Erlass von Haushaltssatzungen eingereicht wird.
Letztendlich setzen die Verwaltung und der Amtsdirektor die Mehrheitsbeschlüsse in den kommunalen Gremien um; die Mehrheitsentscheidungen des Amtsausschusses stehen dabei in der Regel über den Einzelinteressen der Gemeinden.
Weder die Amtsverwaltung, noch der Amtsdirektor haben jemals die gute Arbeit des Museums und seiner Leiterin in Frage gestellt. Gern wird vergessen, dass die Gemeinden des Landkreises über die Kreisumlage auch Anteile der Museumsförderung des Landkreises mitfinanzieren. Das bedeutet, auch die Gemeinden des Amtes Burg (Spreewald) beteiligen sich bereits über die kreisliche Umlage an der Finanzierung der Museumslandschaft im Spree-Neiße-Kreis. Wie diese gestaltet wird, entscheiden auch unsere Kreistagsabgeordneten mit.
Abschließend bleibt noch festzuhalten, dass in der Vergangenheit weder die Leitung, noch die strategische Ausrichtung oder die Klärung der Finanzierung des Heimatmuseums Aufgabe des Amtes gewesen sind, da es sich um ein gemeindliches Museum handelt. Es gab bisher keinen Antrag der Gemeinde Dissen-Striesow/Dešno-Strjažow auf Übernahme des Museums durch das Amt.
Ich hoffe, einigermaßen verständlich für eine Klarstellung der Sachlage gesorgt zu haben.
Falls Sie liebe Bürgerinnen und Bürger bei kommunalen Themen des Amtes das Gefühl haben, die Ihnen zugegangenen Informationen scheinen nicht plausibel zu sein, so wenden Sie sich mit einer Anfrage gern an die Verwaltung oder an mich persönlich. Die Verwaltung wird immer eine sachliche Auskunft geben, wird Sachverhalte nicht dramatisieren oder Einzelinteressen befördern.