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Burger Spreewald Zeitung - Amtsblatt für das Amt Burg (Spreewald)
Ausgabe 6/2026
Aktuelles
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Bauturbo im Fokus: Kommunale Ansätze für schnelleres Bauen

Bauveraltung empfiehlt Bauwilligen eine Beratung

Am 30. Oktober 2025 ist die Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) in Kraft getreten. Neu und für Bauwillige bedeutsam sind dabei unter anderem die Paragraphen 31 Absatz 3, 34 Absatz 3b und 246e BauGB – zusammengefasst der sogenannte „Bauturbo.“. Was bedeutet dies nun konkret?

Die Novelle sieht vor, dass die Gemeinde mit dem neu eingeführten Verfahren der Zustimmung Wohnungsbauvorhaben schneller genehmigen kann.

Gleichzeitig sollen die städtebaulichen Ziele der Gemeinde, insbesondere eine geordnete Entwicklung, soziale Ausgewogenheit sowie die Sicherung der kommunalen Planungshoheit, gewahrt bleiben.

Durch den „Bauturbo“ können zunächst bis 2030 befristet Flächen bebaut werden, die bis dato nur in Verbindung mit umfangreichen Bauleitplanungen realisierbar waren.

Außerdem besteht fortan die Möglichkeit, von den Vorgaben in Bebauungsplänen und vom sogenannten Einfügegebot im planungsrechtlichen Innenbereich zugunsten von Wohnungsbau abzuweichen.

Beispiele hierfür sind etwa die behutsame Nachverdichtung durch Bebauung in der zweiten Reihe und die Aufstockung von Gebäuden zu Wohnzwecken.

Soweit die Theorie; nun bedarf es einer guten Umsetzungspraxis. Daher haben die sechs Gemeindevertretungen des Amtes Spielregeln zur Umsetzung des „Bauturbos“ festgelegt.

Konkret: Durch die Bauverwaltung sind für alle Gemeinden gleichlautende Selbstbindungs- bzw. Grundsatzbeschlüsse mit Kriterien zur Anwendung in die Gremien der Gemeinden des Amtes eingebracht und inzwischen durch alle Gemeinden gefasst worden.

Das Ziel dahinter: Bauherren haben nun eine klare Orientierung, in welchen Fällen und unter welchen Bedingungen die so wichtige Zustimmung der Gemeinde in Aussicht gestellt werden kann und in welchen Fällen sie ausgeschlossen wird.

Die Zustimmung erteilt die Gemeinde in jedem einzelnen Fall durch Beschluss der Gemeindevertretung.

Was bedeutet das für Sie als Bauherr? Im Vorfeld einer Bauantragstellung bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises sollte Kontakt zur lokalen Bauverwaltung im Amt Burg (Spreewald) gesucht werden.

Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich beraten. Die gefassten Beschlüsse sind komplex, die Spielregeln nicht selbsterklärend.

Damit die Antragstellung nicht schief geht, lohnt es sich, ihr Bauvorhaben vorher abzustimmen.

Etwaige Problemstellungen können so im Vorfeld ausgeräumt oder Lösungswege aufgezeigt werden.

Ihre Bauverwaltung