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Kann ich eigentlich auch in einem anderen Wahllokal wählen?
Das ist grundsätzlich möglich. Dazu muss man vorher bei der Wahlbehörde, also im Amt Burg (Spreewald), den Wahlschein beantragen. Dann kann man für die Europawahl in jedem Wahllokal im Landkreis Spree-Neiße wählen gehen, für den Kreistag in jedem Wahllokal im Wahlkreis 4, das sind die Ämter Burg (Spreewald) und Peitz sowie die Gemeinde Schenkendöbern. Gemeindevertretung und Bürgermeisterin oder Bürgermeister können nur in den Wahllokalen der jeweiligen Gemeinde gewählt werden, Ortsbeirat und Ortsvorsteher jedoch nur im jeweiligen Ortsteil.
Wie viele Kreuze darf/muss man setzen?
Bei der Europawahl bilden die Parteien und politischen Vereinigungen Landeslisten. Es werden also keine einzelnen Personen gewählt. Das bedeutet, der Wahlberechtigte macht nur ein Kreuz bei der von ihm favorisierten Landesliste.
Bei der Kreistagswahl hat man bis zu drei Stimmen. Man kann also maximal drei Kreuze setzen. Man kann einer einzelnen Person alle drei Stimmen geben oder man verteilt seine möglichen drei Stimmen innerhalb einer Liste oder über mehrere Listen. Wichtig ist, dass nicht mehr als drei Kreuze auf dem Stimmzettel sind. Dieser wäre dann ungültig. Weniger als drei dürfen es aber sein.
Diese Regelung gilt übrigens auch für die Wahl der Gemeindevertretungen und des Ortsbeirates.
Und wie ist es bei der Wahl von Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister sowie der Ortsvorsteher?
Hier haben Wahlberechtigte eine Stimme. In Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota) muss man sich für einen der zwei Wahlvorschläge entscheiden. In den anderen Dörfern ist jeweils nur ein Kandidat bzw. eine Kandidatin aufgestellt. Hier kreuzt man „Ja“ oder „Nein“ an, sonst ist der Stimmzettel ungültig.
Ist die Auszählung öffentlich?
Selbstverständlich! Ab 18 Uhr kann jeder bei der Auszählung zusehen. Ausgezählt wird in der Reihenfolge Europawahl, Kreistag, Bürgermeister, Gemeindevertretung, Ortsbeirat bzw. Ortsvorsteher. Für die Wahlvorstände ist das ein Mammutprogramm. Ich freue mich, dass sich so viele freiwillig gemeldet haben. Vielen Dank dafür auch an dieser Stelle!
Wann steht das Wahlergebnis fest?
Wir werden auf der Internetseite www.amt-burg-spreewald.de fortlaufend die Wahlergebnisse veröffentlichen. Doch erst nach der Sitzung des Wahlausschusses werden sie amtlich. Für die Wahlen in unseren Dörfern tagt der Wahlausschuss öffentlich am 11. Juni um 17 Uhr im Trau- und Beratungszimmer des Amtes.
Wird es zu Stichwahlen kommen? Wann finden diese statt?
Termin für die Stichwahlen ist landeseinheitlich der 30. Juni. Aber ich halte eine Stichwahl bei uns für unwahrscheinlich, allerdings auch nicht für unmöglich. Eine Stichwahl wäre in Burg (Spreewald) bei Stimmengleichheit notwendig. Die Stimmenmehrheit muss mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entsprechen, und diese muss wiederum 15 Prozent der wahlberechtigten Personen ausmachen.
Wer sich für die Briefwahl entscheidet, muss bestimmt sehr aufpassen?
Mit den Briefwahlunterlagen bekommt der Wahlberechtigte ausführliche Informationsblätter. Sie können die Briefumschläge in die gelben Briefkästen der Deutschen Post werfen, die portofrei die Briefe weiterleitet. Briefwahlumschläge für die Kommunalwahl und die Europawahl können auch in den Hausbriefkasten des Amtes eingeworfen werden, nicht jedoch für die Kreistagswahl, da diese im Kreishaus in Forst ausgezählt wird.
Wer sich für die Briefwahl entscheidet, kann dies auch direkt in der Amtsverwaltung tun. Hier hat man die Möglichkeit, sich beraten zu lassen. Aber ich bitte die Wähler um Geduld. Obwohl wir mehrere Beschäftigte einsetzen werden, kann es zu Wartezeiten kommen. Ich rechne mit mehr als eintausend Briefwählern, weil das Interesse bei den Kommunalwahlen immer größer ist.