Sie erhalten kein Amtsblatt und keine „Burger Spreewald-Zeitung“? An Ihrem Briefkasten klebt ein Schildchen „Keine Werbung“?
Das kann die Ursache sein. Denn jede Empfängerin/jeder Empfänger hat ein Selbstbestimmungsrecht in Bezug auf unadressierte Postaktuell-Sendungen – dazu zählt auch die „Burger Spreewald-Zeitung“, weil sie werbefinanziert ist.
Um das Selbstbestimmungsrecht auszuüben, nutzen Bürgerinnen und Bürger den Sperrvermerk am Briefkasten: „Keine Werbung“.
Liegt ein solcher Sperrvermerk vor, darf die „Burger Spreewald-Zeitung“, nicht zugestellt werden.
| Es bestehen mehrere Möglichkeiten, um die „Burger Spreewald-Zeitung“ weiterhin zu erhalten: | |
| 1. | Aufkleber „Keine Werbung“ vom Briefkasten entfernen. |
| 2. | Die „Burger Spreewald-Zeitung“ in der Amtsverwaltung mitnehmen. |
| 3. | Online lesen auf www.amt-burg-spreewald.de |
| 4. | E-Mail-Abo: Anmeldung unter amtsblatt@amtburg-spreewald.de unter Angabe von Name, Vorname, Wohnort, E-Mail-Adresse. |
Auch sonst läuft die Zustellung nicht reibungslos? Sie können unter Telefon 035603 – 682-26 oder-17 reklamieren, wenn Sie keine Spreewald-Zeitung und kein Amtsblatt erhalten.