Anwesenheit
Bürgermeister
| Herr Thomas Peters |
Stadträte
| Herr Markus Funken | |
| Herr Christian Helm | entschuldigt |
| Herr Mirco Heymann | |
| Herr Bodo Hippe | |
| Frau Regina Kielmann | entschuldigt |
| Herr Heiko Knick | |
| Herr Robert Kühn | |
| Herr Marco Morgenstern | |
| Frau Ines Schönfeldt | |
| Herr Andre Webersen | entschuldigt |
| Frau Christina Witt-Funken | |
| Herr André Ziegenbalg |
Verwaltung
| Frau Christina Hutkai | |
| Frau Susan Präffke | |
| Frau Janine Wienigk |
Gäste
| 20 Bürger |
Protokollantin
| Frau Marion Nitzsche |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 795/22
Beschluss:
Die Fraktion Liste Freie Bürger beantragt, den 1. Stellvertretenden ehrenamtlichen Bürgermeister Markus Funken abzuwählen.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 9 |
| für den Beschluss: | 7 |
| gegen den Beschluss: | 2 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangen: | 1 |
| DS-Nr./Beschluss-Nr.: 764/22 | |
| Beschluss: | |
| 1. | Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan „Karlsleite 2“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB weiterzuführen, da das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB in der gegenständlichen Bauleitplanung nicht anwendbar ist. |
| 2. | Der Stadtrat billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Karlsleite 2“, be stehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 7. November 2022 (Anlagen 1 und 2). |
| 3. | Der Stadtrat billigt die Begründung zum Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 7. November 2022 (Anlage 3). |
| 4. | Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan „Karlsleite 2“ nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich auszulegen und nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 Alternative 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. |
| Beschlussfassung: einstimmig bestätigt | |
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 10 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 763/22
Beschluss:
| 1. | Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ vom 08.08.2022 bis zum 09.09.2022 vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat geprüft. |
| 2. | Die vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange hat der Stadtrat gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Der Stadtrat beschließt das Abwägungsergebnis gemäß beiliegender Vorlage. |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. |
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 7 |
| gegen den Beschluss: | 1 |
| Enthaltungen: | 2 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 789/22
Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den beiliegenden Instandhaltungsvertrag für Service und Wartung der Informations- und Kommunikationstechnik des Schulnetzes in der Oberschule Bad Gottleuba zwischen der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel und der Firma CTH Dresden GmbH abzuschließen.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 10 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 790/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Kündigung der bestehenden Gebäudeversicherung GSV 50/0055/0828070/280, Inhaltsversicherung GSV 50/0335/0433024/280 sowie Mietverlustversicherung GSV 50/0092/0828102/280 der Allianz Versicherungs-AG sowie den Neuabschluss von Verträgen für Gebäude- (inkl. Mietverlustversicherung), Inhaltsversicherung mit der Sparkassen-Versicherung gem. Angebotsnummer 22KOM22545.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 8 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 2 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 785/22
Beschluss:
Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für die Nutzungsänderung von Industriegebäuden zu Hobbywerkstätten im Kfz-Bereich auf dem Flurstück 493/12 der Gemarkung Hellendorf, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Am Kleppisch 1 erteilt.
Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO, vorbehaltlich der gesicherten Erschließung, dem Vorhaben zu.
Beschlussfassung: abgelehnt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 9 |
| für den Beschluss: | 1 |
| gegen den Beschluss: | 3 |
| Enthaltungen: | 5 |
| Befangen: | 1 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 748/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung, die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege und Plätze der Gemarkung Hennersbach der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 9 |
| gegen den Beschluss: | 1 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 749/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung, die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und Waldwege der Gemarkung Bienhof der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 9 |
| gegen den Beschluss: | 1 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 750/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege und Plätze der Gemarkung Bienhof der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 9 |
| gegen den Beschluss: | 1 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 751/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der Ortsstraßen der Gemarkung Bienhof der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 9 |
| gegen den Beschluss: | 1 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 752/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung, die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der Ortsstraßen der Gemarkung Börnersdorf der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 9 |
| gegen den Beschluss: | 1 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 755/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung, die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege und Plätze der Gemarkung Breitenau der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 10 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 757/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der Ortsstraßen der Gemarkung Breitenau der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 10 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 758/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und Waldwege der Gemarkung Breitenau der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 9 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 761/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der Ortsstraßen der Gemarkung Bahra
der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
| 1. | OS 36 - 'Waldeckstraße' von Anfangspunkt '2937009A' bis Endpunkt '2937019', Anlage 1 |
| 2. | OS 37 - 'Weitblick' von Anfangspunkt '2937006' bis Endpunkt '3037002A', Anlage 2 |
| 3. | OS 38 - 'Waldstraße' von Anfangspunkt '2936009' bis Endpunkt '2937005', Anlage 3 |
Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 10 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 762/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wage und Plätze der Gemarkung Bahra der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 10 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 766/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der Ortsstraßen der Gemarkung Markersbach
der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
OS 40 - 'Buchenhain' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '3033002' bis Endpunkt '2934007', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '3033003' bis Endpunkt '3033001', Anlage 2
OS 41 - 'Mühlenweg' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2834001' bis Endpunkt '2834004', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2834004' bis Endpunkt '2834003', Anlage 3
Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 10 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 767/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und Waldwege der Gemarkung Markersbach
der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
ÖFW 8 - 'Weg zur Kleingartenanlage "Kleines Horn"' von Anfangspunkt '2735001' bis Endpunkt '2934009', Anlage 1
ÖFW 9 - 'Taubenherdweg' von Anfangspunkt '2733010' bis Endpunkt '2833003', Anlage 2
Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 10 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 768/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege und Plätze der Gemarkung Markersbach der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 10 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 769/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der Ortsstraßen der Gemarkung Oelsen der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 10 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 770/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege und Plätze der Gemarkung Oelsen
der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
BÖW 64 - 'Bienhofer Weg' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2430006' bis Endpunkt '2530003', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2530003A' bis Endpunkt '2530002', Anlage 5
BÖW 59 - 'ehem. Gottleubaer Straße' von Anfangspunkt '2431005' bis Endpunkt '2432002', Anlage 1
BÖW 61 - 'Lappenbuschweg' von Anfangspunkt '2329003' bis Endpunkt '2430010A', Anlage 2
BÖW 63 - 'Schulhübelweg' von Anfangspunkt '2430009' bis Endpunkt '2530001', Anlage 4
BÖW 62 - 'Schulhübelweg' von Anfangspunkt '2430004' bis Endpunkt '2430009', Anlage 3
Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 10 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 771/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und Waldwege der Gemarkung Oelsen der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 10 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 772/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege und Plätze der Gemarkung Ober- und Niederhartmannsbachder Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 10 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 773/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und Waldwege der Gemarkung Ober- und Niederhartmannsbach der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 10 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 774/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der Ortstraßen der Gemarkung Haselberg
der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
OS 52 - 'Alter Oelsener Weg' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2534006' bis Endpunkt '2534030', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2534016' bis Endpunkt '2534031', Anlage 2
OS 53 - 'An der Talsperre' von Anfangspunkt '2534002A' bis Endpunkt '2534032', Anlage 3
Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 10 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 775/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und Waldwege der Gemarkung Haselberg
der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 9 |
| für den Beschluss: | 9 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 776/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der Eigentümerwege der Gemarkung Haselberg der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 9 |
| für den Beschluss: | 9 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 777/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und Waldwege der Gemarkung Giesenstein der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 10 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 778/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege und Plätze der Gemarkung Giesenstein der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
BÖW 67 - 'Poetenweg' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2536007' bis Endpunkt '2537019', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2536021' bis Endpunkt '2536020A', Teilstrecke 3 von Anfangspunkt '2536019' bis Endpunkt '2537022', Anlage 1
BÖW 68 - 'Weg und Platz Giesenstein' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2536001' bis Endpunkt '2536019A', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2536002' bis Endpunkt '2536001B', Anlage 2
Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 10 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 10 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 779/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der Ortsstraßen der Gemarkung Giesenstein der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 10 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 780/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der Ortsstraßen der Gemarkung Langenhennersdorf der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 10 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 781/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege und Plätze der Gemarkung Langenhennersdorf der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
BÖW 74 - 'Zuwegung Nr. 50 - 54a' von Anfangspunkt '3039009' bis Endpunkt '3039010', Anlage 6
BÖW 77 - 'Containerstellfläche' von Anfangspunkt '3039016' bis Endpunkt '5150018B', Anlage 8
BÖW 76 - 'Am Sportplatz' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '3039007' bis Endpunkt '3039017', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '3039008' bis Endpunkt '3039017', Teilstrecke 3 von Anfangspunkt '3039014' bis Endpunkt '3039015', Anlage 7
Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 10 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 782/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und Waldwege der Gemarkung Langenhennersdorf der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 10 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 783/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der Ortsstraßen der Gemarkung Berggießhübel der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
OS 60 - 'Kirchberg' von Anfangspunkt '2538001' bis Endpunkt '2637021A', Anlage 3
OS 61 - 'Kleine Gasse' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2637001' bis Endpunkt '2637004', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2637004' bis Endpunkt '2637002', Anlage 4
OS 72 - 'Obere Bergstraße' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2637013' bis Endpunkt '2637011', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2637014' bis Endpunkt '2637011', Anlage 15
OS 68 - 'Panoramahöhe' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2637005A' bis Endpunkt '2637006 ', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2637025' bis Endpunkt '2637023', Teilstrecke 3 von Anfangspunkt '2637005A' bis Endpunkt '2637025 ', Anlage 11
OS 71 - 'Untere Bergstraße' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2637018' bis Endpunkt '2637010', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2637009' bis Endpunkt '2637018', Anlage 14
OS 66 - 'Zur kleinen Bastei' von Anfangspunkt '2738005' bis Endpunkt '2738007', Anlage 9
OS 73 - 'Waldhausstraße 2. Teil' von Anfangspunkt '2538002' bis Endpunkt '2538005', Anlage 16
Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 10 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 784/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege und Plätze der Gemarkung Berggießhübel der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
BÖW 79 - 'Oberhammer' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2638012' bis Endpunkt '2638083A', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2638013' bis Endpunkt '2638083A', Anlage 2
BÖW 83 - 'Parkplatz am Stolln' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2638078A' bis Endpunkt '2638067', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2638067' bis Endpunkt '2638024A', Anlage 6
BÖW 84 - 'Parkplatz Am Ladenberg' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2638026' bis Endpunkt '2638062A', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2638032' bis Endpunkt '2638063', Anlage 7
Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 10 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 791/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege und Plätze der Gemarkung Gottleuba
der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 10 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 792/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeindeverbindungsstraßen der Gemarkung Gottleuba
der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 10 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 793/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und Waldwege der Gemarkung Gottleuba
der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
ÖFW 38 - 'Bärwinkel' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2636004' bis Endpunkt '2636028', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2636026' bis Endpunkt '2636003', Anlage 9
ÖFW 37 - 'Bienhofer Weg' von Anfangspunkt '2632002' bis Endpunkt '2633003', Anlage 8
ÖFW 31 - 'Kulmer Steig' von Anfangspunkt '2531002' bis Endpunkt '2532002', Anlage 2
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 9 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 794/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der Ortsstraßen der Gemarkung Gottleuba
der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:
OS 74 - 'Badstraße' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2535059' bis Endpunkt '2635001 ', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2535001' bis Endpunkt '2535002', Anlage 1
OS 75 - 'Kurvenstraße' von Anfangspunkt '2534001' bis Endpunkt '2734001', Anlage 2
OS 77 - 'Bahnhofstraße' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2535006' bis Endpunkt '2535009', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2535007' bis Endpunkt '2535008', Anlage 4
OS 97 - 'Königstraße' von Anfangspunkt '2535057' bis Endpunkt '2535023', Anlage 24
Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Verwaltung wird beauftragt die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.
Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 10 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 698/22
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Entwurf der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die in der Anlage beigefügte Satzung auszufertigen und bekannt zu geben.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 10 |
| für den Beschluss: | 4 |
| gegen den Beschluss: | 2 |
| Enthaltungen: | 4 |