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Lokal-Anzeiger
Ausgabe 1/2023
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Auszugaus dem Protokoll der 40. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel vom 15.12.2022 vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates

Anwesenheit

Bürgermeister

Herr Thomas Peters

Stadträte

Herr Markus Funken

Herr Christian Helm

entschuldigt

Herr Mirco Heymann

Herr Bodo Hippe

Frau Regina Kielmann

entschuldigt

Herr Heiko Knick

Herr Robert Kühn

Herr Marco Morgenstern

Frau Ines Schönfeldt

Herr Andre Webersen

entschuldigt

Frau Christina Witt-Funken

Herr André Ziegenbalg

Verwaltung

Frau Christina Hutkai

Frau Susan Präffke

Frau Janine Wienigk

Gäste

20 Bürger

Protokollantin

Frau Marion Nitzsche

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 795/22

Beschluss:

Die Fraktion Liste Freie Bürger beantragt, den 1. Stellvertretenden ehrenamtlichen Bürgermeister Markus Funken abzuwählen.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

9

für den Beschluss:

7

gegen den Beschluss:

2

Enthaltungen:

0

Befangen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 764/22

Beschluss:

1.

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan „Karlsleite 2“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB weiterzuführen, da das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB in der gegenständlichen Bauleitplanung nicht anwendbar ist.

2.

Der Stadtrat billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Karlsleite 2“, be stehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 7. November 2022 (Anlagen 1 und 2).

3.

Der Stadtrat billigt die Begründung zum Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 7. November 2022 (Anlage 3).

4.

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan „Karlsleite 2“ nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich auszulegen und nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 Alternative 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 763/22

Beschluss:

1.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ vom 08.08.2022 bis zum 09.09.2022 vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat geprüft.

2.

Die vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange hat der Stadtrat gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Der Stadtrat beschließt das Abwägungsergebnis gemäß beiliegender Vorlage.

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

7

gegen den Beschluss:

1

Enthaltungen:

2

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 789/22

Beschluss:

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den beiliegenden Instandhaltungsvertrag für Service und Wartung der Informations- und Kommunikationstechnik des Schulnetzes in der Oberschule Bad Gottleuba zwischen der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel und der Firma CTH Dresden GmbH abzuschließen.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 790/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Kündigung der bestehenden Gebäudeversicherung GSV 50/0055/0828070/280, Inhaltsversicherung GSV 50/0335/0433024/280 sowie Mietverlustversicherung GSV 50/0092/0828102/280 der Allianz Versicherungs-AG sowie den Neuabschluss von Verträgen für Gebäude- (inkl. Mietverlustversicherung), Inhaltsversicherung mit der Sparkassen-Versicherung gem. Angebotsnummer 22KOM22545.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

8

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

2

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 785/22

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für die Nutzungsänderung von Industriegebäuden zu Hobbywerkstätten im Kfz-Bereich auf dem Flurstück 493/12 der Gemarkung Hellendorf, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Am Kleppisch 1 erteilt.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO, vorbehaltlich der gesicherten Erschließung, dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: abgelehnt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

9

für den Beschluss:

1

gegen den Beschluss:

3

Enthaltungen:

5

Befangen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 748/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung, die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege und Plätze der Gemarkung Hennersbach der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. BÖW 46 - 'Hennersbacher Weg' von Anfangspunkt '1932002' bis Endpunkt '1932001', Anlage 1
  2. BÖW 47 - 'Unterer Hennersbacher Grund' von Anfangspunkt '2032001A' bis Endpunkt '2033001', Anlage 2

Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

9

gegen den Beschluss:

1

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 749/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung, die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und Waldwege der Gemarkung Bienhof der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. ÖFW 3 - 'Mordgrundweg' von Anfangspunkt '2529001' bis Endpunkt '2630003', Anlage 1
  2. ÖFW 4 - 'Peterswalder Grund' von Anfangspunkt '2630002' bis Endpunkt '2630001', Anlage 2

Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

9

gegen den Beschluss:

1

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 750/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege und Plätze der Gemarkung Bienhof der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. BÖW 45 - 'Bienhofer Weg' von Anfangspunkt '2530002' bis Endpunkt '2630003', Anlage 1

Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

9

gegen den Beschluss:

1

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 751/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der Ortsstraßen der Gemarkung Bienhof der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. OS 31 - 'Bienhofer Straße' von Anfangspunkt '2630003' bis Endpunkt '2631002', Anlage 1

Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

9

gegen den Beschluss:

1

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 752/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung, die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der Ortsstraßen der Gemarkung Börnersdorf der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. OS 32 - 'Straße nach Lichtenberg' von Anfangspunkt '2033004 ' bis Endpunkt '2034001', Anlage 1
  2. OS 33 - 'Börnersdorf - Walddörfchen' von Anfangspunkt '2131005' bis Endpunkt '2131001', Anlage 2

Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

9

gegen den Beschluss:

1

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 755/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung, die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege und Plätze der Gemarkung Breitenau der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. BÖW 48 - 'Querweg Oelsengrund' von Anfangspunkt '2230002' bis Endpunkt '2229001', Anlage 1

Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 757/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der Ortsstraßen der Gemarkung Breitenau der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. OS 34 - 'Straße Breitenau-Walddörfchen' von Anfangspunkt '2031002' bis Endpunkt '2130001', Anlage 1
  2. OS 35 - 'Börnersdorf-Walddörfchen' von Anfangspunkt '2030002' bis Endpunkt '2131005, Anlage 2

Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 758/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und Waldwege der Gemarkung Breitenau der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. ÖFW 5 - 'Weg zum Hochbehälter' von Anfangspunkt '2130004' bis Endpunkt '2231001', Anlage 1
  2. ÖFW 6 - 'Straße Breitenau-Walddörfchen' von Anfangspunkt '2130002' bis Endpunkt '2130003', Anlage 2
  3. ÖFW 7 - 'Schenkstraße' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2129001' bis Endpunkt '2230001' und Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2230007' bis Endpunkt '2230006', Anlage 3

Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

9

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 761/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der Ortsstraßen der Gemarkung Bahra

der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

1.

OS 36 - 'Waldeckstraße' von Anfangspunkt '2937009A' bis Endpunkt '2937019', Anlage 1

2.

OS 37 - 'Weitblick' von Anfangspunkt '2937006' bis Endpunkt '3037002A', Anlage 2

3.

OS 38 - 'Waldstraße' von Anfangspunkt '2936009' bis Endpunkt '2937005', Anlage 3

Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 762/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wage und Plätze der Gemarkung Bahra der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. BÖW 49 - 'Weitblick - Teil 1' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '5150019A' bis Endpunkt '2937018' und Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2937006' bis Endpunkt '2937017', Anlage 1
  2. BÖW 50 - 'Weitblick - Teil 2' von Anfangspunkt '3037003' bis Endpunkt '3037007', Anlage 2
  3. BÖW 52 - 'Waldstraße - Teil 1' von Anfangspunkt '2937014' bis Endpunkt '2937008', Anlage 3
  4. BÖW 54 - 'Waldstraße - Teil 2' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2937013' bis Endpunkt '2937004', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2937013' bis Endpunkt '2937012 und Teilstrecke 3 von Anfangspunkt '2937004A' bis Endpunkt '5150019B`, Anlage 4
  5. BÖW 55 - 'Waldeckstraße' von Anfangspunkt '2937007' bis Endpunkt '2937019, Anlage 5

Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 766/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der Ortsstraßen der Gemarkung Markersbach

der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. OS 39 - 'Alter Weg' von Anfangspunkt '2834008' bis Endpunkt '2934010', Anlage 1
  2. OS 40 - 'Buchenhain' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '3033002' bis Endpunkt '2934007', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '3033003' bis Endpunkt '3033001', Anlage 2

  3. OS 41 - 'Mühlenweg' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2834001' bis Endpunkt '2834004', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2834004' bis Endpunkt '2834003', Anlage 3

  4. OS 42 - 'Am Taubenherd' von Anfangspunkt '2833003' bis Endpunkt '2834008', Anlage 4
  5. OS 43 - 'O-Weg' von Anfangspunkt '2934009' bis Endpunkt '2934006', Anlage 5
  6. OS 44 - 'Am Taubenherd' von Anfangspunkt '2733010' bis Endpunkt '2833002', Anlage 6

Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 767/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und Waldwege der Gemarkung Markersbach

der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. ÖFW 8 - 'Weg zur Kleingartenanlage "Kleines Horn"' von Anfangspunkt '2735001' bis Endpunkt '2934009', Anlage 1

  2. ÖFW 9 - 'Taubenherdweg' von Anfangspunkt '2733010' bis Endpunkt '2833003', Anlage 2

Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 768/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege und Plätze der Gemarkung Markersbach der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. BÖW 58 - 'Pfarrweg' von Anfangspunkt '2834016' bis Endpunkt '2834015', Anlage 1

Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 769/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der Ortsstraßen der Gemarkung Oelsen der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. OS 48 - 'Hofeberg' von Anfangspunkt '2431004' bis Endpunkt '2431008', Anlage 4
  2. OS 50 - 'Kastanienallee' von Anfangspunkt '2430002' bis Endpunkt '2431016', Anlage 6
  3. OS 45 - 'Oelsener Straße' von Anfangspunkt '2429003' bis Endpunkt '2431001', Anlage 1
  4. OS 46 - 'Rehnberg' von Anfangspunkt '2431002' bis Endpunkt '2531001', Anlage 2
  5. OS 47 - 'Ringstraße' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2430008' bis Endpunkt '2430010', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2430010' bis Endpunkt '2430001', Anlage 3
  6. OS 49 - 'Zufahrt Rittergut' von Anfangspunkt '2431003' bis Endpunkt '2431004', Anlage 5

Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 770/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege und Plätze der Gemarkung Oelsen

der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. BÖW 64 - 'Bienhofer Weg' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2430006' bis Endpunkt '2530003', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2530003A' bis Endpunkt '2530002', Anlage 5

  2. BÖW 59 - 'ehem. Gottleubaer Straße' von Anfangspunkt '2431005' bis Endpunkt '2432002', Anlage 1

  3. BÖW 61 - 'Lappenbuschweg' von Anfangspunkt '2329003' bis Endpunkt '2430010A', Anlage 2

  4. BÖW 63 - 'Schulhübelweg' von Anfangspunkt '2430009' bis Endpunkt '2530001', Anlage 4

  5. BÖW 62 - 'Schulhübelweg' von Anfangspunkt '2430004' bis Endpunkt '2430009', Anlage 3

Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 771/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und Waldwege der Gemarkung Oelsen der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. ÖFW 12 - 'Pausbergweg' von Anfangspunkt '2331001A' bis Endpunkt '2431004', Anlage 3
  2. ÖFW 13 - 'Oelsengrund' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2331001B' bis Endpunkt '2432002', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2330002' bis Endpunkt '2331001', Anlage 4
  3. ÖFW 11 - 'Querweg Kulmersteig' von Anfangspunkt '2430005' bis Endpunkt '2531002', Anlage 2
  4. ÖFW 10 - 'Kirschallee' von Anfangspunkt '2430010' bis Endpunkt '2431013', Anlage 1

Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 772/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege und Plätze der Gemarkung Ober- und Niederhartmannsbachder Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. BÖW 66 - 'Parkplatz Talsperre' von Anfangspunkt '2434002A' bis Endpunkt '2434004', Anlage 2
  2. BÖW 65 - 'Waldweg' von Anfangspunkt '2434001' bis Endpunkt '2435003, Anlage 1

Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 773/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und Waldwege der Gemarkung Ober- und Niederhartmannsbach der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. ÖFW 18 - 'Querweg Hartmannsbach Oberdorf' von Anfangspunkt '2333002' bis Endpunkt '2434003', Anlage 5
  2. ÖFW 14 - 'Querweg Hartmannsbach' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2434007' bis Endpunkt '2435011', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2434006' bis Endpunkt '2434008', Anlage 1
  3. ÖFW 20 - 'Querweg Hartmannsbach-Konsum' von Anfangspunkt '2435002' bis Endpunkt '2436002', Anlage 7
  4. ÖFW 16 - 'Weg von Kuhstall zur Vorsperre' von Anfangspunkt '2432003' bis Endpunkt '2333003', Anlage 3
  5. ÖFW 17 - 'Weg zu Talsperre' von Anfangspunkt '2434005' bis Endpunkt '2434002', Anlage 4
  6. ÖFW 15 - 'Wingendorfer Weg' von Anfangspunkt '2336001' bis Endpunkt '2435001', Anlage 2
  7. ÖFW 19 - 'Feldweg Hartmannsbach' von Anfangspunkt '2434009' bis Endpunkt '2335001', Anlage 6

Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 774/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der Ortstraßen der Gemarkung Haselberg

der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. OS 51 - 'Am Tannenbusch' von Anfangspunkt '2534010' bis Endpunkt '2534029', Anlage 1
  2. OS 52 - 'Alter Oelsener Weg' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2534006' bis Endpunkt '2534030', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2534016' bis Endpunkt '2534031', Anlage 2

  3. OS 53 - 'An der Talsperre' von Anfangspunkt '2534002A' bis Endpunkt '2534032', Anlage 3

Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 775/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und Waldwege der Gemarkung Haselberg

der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. ÖFW 21 - 'Feldweg Haselberg' von Anfangspunkt '2534002' bis Endpunkt '2534010', Anlage 1
  2. ÖFW 22 - 'Zufahrt Tannenbusch' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2534023' bis Endpunkt '2534020', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2534024' bis Endpunkt '2534021', Anlage 2

Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

9

für den Beschluss:

9

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 776/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der Eigentümerwege der Gemarkung Haselberg der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. EW 1 - 'ehemalige Talsperrenstraße' von Anfangspunkt '2534007' bis Endpunkt '2534002 ', Anlage 1

Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

9

für den Beschluss:

9

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 777/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und Waldwege der Gemarkung Giesenstein der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. ÖFW 23 - 'Thomas-Müntzer-Straße' von Anfangspunkt '2536006' bis Endpunkt '2537021', Anlage 1
  2. ÖFW 26 - 'Kirschallee' von Anfangspunkt '2536018' bis Endpunkt '2537020', Anlage 4
  3. ÖFW 24 - 'Raabsteinweg' von Anfangspunkt '2435011' bis Endpunkt '2435004A ', Anlage 2
  4. ÖFW 25 - 'Wingendorfer Weg' von Anfangspunkt '2435001' bis Endpunkt '2435004', Anlage 3
  5. ÖFW 27 - 'Bärwinkel' von Anfangspunkt '2636028' bis Endpunkt '2636026', Anlage 5
  6. ÖFW 28 - 'Waldweg' von Anfangspunkt '2435003' bis Endpunkt '2535062', Anlage 6

Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 778/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege und Plätze der Gemarkung Giesenstein der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. BÖW 67 - 'Poetenweg' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2536007' bis Endpunkt '2537019', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2536021' bis Endpunkt '2536020A', Teilstrecke 3 von Anfangspunkt '2536019' bis Endpunkt '2537022', Anlage 1

  2. BÖW 68 - 'Weg und Platz Giesenstein' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2536001' bis Endpunkt '2536019A', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2536002' bis Endpunkt '2536001B', Anlage 2

Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 10 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 779/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der Ortsstraßen der Gemarkung Giesenstein der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. OS 54 - 'Thomas-Müntzer-Straße' von Anfangspunkt '2435004A' bis Endpunkt '2536001', Anlage 1

Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 780/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der Ortsstraßen der Gemarkung Langenhennersdorf der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. OS 56 - 'Wiesenweg' von Anfangspunkt '2939002' bis Endpunkt '2940005', Anlage 2
  2. OS 55 - 'Siedlung' von Anfangspunkt '2940001 2939001' bis Endpunkt '2940001', Anlage 1
  3. OS 57 - 'Weitblick' von Anfangspunkt '3037002A' bis Endpunkt '2937018', Anlage 3

Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 781/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege und Plätze der Gemarkung Langenhennersdorf der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. BÖW 74 - 'Zuwegung Nr. 50 - 54a' von Anfangspunkt '3039009' bis Endpunkt '3039010', Anlage 6

  2. BÖW 77 - 'Containerstellfläche' von Anfangspunkt '3039016' bis Endpunkt '5150018B', Anlage 8

  3. BÖW 76 - 'Am Sportplatz' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '3039007' bis Endpunkt '3039017', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '3039008' bis Endpunkt '3039017', Teilstrecke 3 von Anfangspunkt '3039014' bis Endpunkt '3039015', Anlage 7

  4. BÖW 70 - 'Fußweg zum Labyrinth' von Anfangspunkt '3138001' bis Endpunkt '3139001', Anlage 2
  5. BÖW 72 - 'Zur Waldburg' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2939005' bis Endpunkt '2839003', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2839001' bis Endpunkt '2939006', Anlage 4
  6. BÖW 71 - 'Forsthaus' von Anfangspunkt '3040005' bis Endpunkt '3040004', Anlage 3
  7. BÖW 69 - 'Wiesenweg' von Anfangspunkt '2941001' bis Endpunkt '2940006 ', Anlage 1
  8. BÖW 73 - 'Zuwegung Nr. 30' von Anfangspunkt '3139002' bis Endpunkt '3139003', Anlage 5

Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 782/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und Waldwege der Gemarkung Langenhennersdorf der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. ÖFW 29 - 'Weg nach Cotta' von Anfangspunkt '2940002' bis Endpunkt '2939004', Anlage 1

Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 783/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der Ortsstraßen der Gemarkung Berggießhübel der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. OS 58 - 'Albert-Schweizer-Straße' von Anfangspunkt '2638001' bis Endpunkt '2638002', Anlage 1
  2. OS 59 - 'Am Fuchsbach' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2638003' bis Endpunkt '2638006', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2638030' bis Endpunkt '2638005', Anlage 2
  3. OS 70 - 'Eisenstraße' von Anfangspunkt '2637007' bis Endpunkt '2637008', Anlage 13
  4. OS 64 - 'An der Zwieselmühle 2' von Anfangspunkt '2738006' bis Endpunkt '2738003A', Anlage 7
  5. OS 69 - 'Gewerbegebiet Ladenberg' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2639001' bis Endpunkt '2639003', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2638094' bis Endpunkt '2639002', Teilstrecke 3 von Anfangspunkt '2638094' bis Endpunkt '2739002', Anlage 12
  6. OS 65 - 'Grüner Winkel' von Anfangspunkt '2738010' bis Endpunkt '2738011', Anlage 8
  7. OS 60 - 'Kirchberg' von Anfangspunkt '2538001' bis Endpunkt '2637021A', Anlage 3

  8. OS 61 - 'Kleine Gasse' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2637001' bis Endpunkt '2637004', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2637004' bis Endpunkt '2637002', Anlage 4

  9. OS 72 - 'Obere Bergstraße' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2637013' bis Endpunkt '2637011', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2637014' bis Endpunkt '2637011', Anlage 15

  10. OS 68 - 'Panoramahöhe' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2637005A' bis Endpunkt '2637006 ', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2637025' bis Endpunkt '2637023', Teilstrecke 3 von Anfangspunkt '2637005A' bis Endpunkt '2637025 ', Anlage 11

  11. OS 62 - 'Pestalozzistraße' von Anfangspunkt '2638017' bis Endpunkt '2638072', Anlage 5
  12. OS 63 - 'Sebastian-Kneipp-Straße' von Anfangspunkt '2537003' bis Endpunkt '5149014', Anlage 6
  13. OS 67 - 'Tanzsalon' von Anfangspunkt '2638022' bis Endpunkt '2638023', Anlage 10
  14. OS 71 - 'Untere Bergstraße' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2637018' bis Endpunkt '2637010', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2637009' bis Endpunkt '2637018', Anlage 14

  15. OS 66 - 'Zur kleinen Bastei' von Anfangspunkt '2738005' bis Endpunkt '2738007', Anlage 9

  16. OS 73 - 'Waldhausstraße 2. Teil' von Anfangspunkt '2538002' bis Endpunkt '2538005', Anlage 16

Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 784/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege und Plätze der Gemarkung Berggießhübel der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. BÖW 80 - 'Hochsteinweg' von Anfangspunkt '2537001' bis Endpunkt '2537002 ', Anlage 3
  2. BÖW 79 - 'Oberhammer' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2638012' bis Endpunkt '2638083A', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2638013' bis Endpunkt '2638083A', Anlage 2

  3. BÖW 83 - 'Parkplatz am Stolln' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2638078A' bis Endpunkt '2638067', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2638067' bis Endpunkt '2638024A', Anlage 6

  4. BÖW 81 - 'Pfarrweg' von Anfangspunkt '2637003' bis Endpunkt '2638019', Anlage 4
  5. BÖW 86 - 'Poetenweg' von Anfangspunkt '2537007' bis Endpunkt '2537007A', Anlage 9
  6. BÖW 85 - 'Weg Untere-Obere Bergstraße' von Anfangspunkt '2637011' bis Endpunkt '2637018', Anlage 8
  7. BÖW 82 - 'Zechenweg' von Anfangspunkt '2637030' bis Endpunkt '2637004', Anlage 5
  8. BÖW 84 - 'Parkplatz Am Ladenberg' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2638026' bis Endpunkt '2638062A', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2638032' bis Endpunkt '2638063', Anlage 7

  9. BÖW 78 - 'An der Zwieselmühle ' von Anfangspunkt '2738002' bis Endpunkt '2738006, Anlage 1

Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 791/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege und Plätze der Gemarkung Gottleuba

der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. BÖW 101 - 'An der Rodelbahn' von Anfangspunkt '2534013' bis Endpunkt ' 2534001A ', Anlage 7
  2. BÖW 111 - 'Bahnhofsgässel' von Anfangspunkt '2535004' bis Endpunkt '2535005', Anlage 3
  3. BÖW 89 - 'Am Goethepark' von Anfangspunkt '2635002' bis Endpunkt '2635003', Anlage 4
  4. BÖW 107 - 'Laubbuschweg' von Anfangspunkt '2634009' bis Endpunkt '2635005', Anlage 13
  5. BÖW 99 - 'Vierzehn Nothelferweg' von Anfangspunkt '2535058' bis Endpunkt '2535013', Anlage 5
  6. BÖW 88 - 'Zufahrt Kolibri' von Anfangspunkt '2536003' bis Endpunkt '2536004', Anlage 2
  7. BÖW 87 - 'Waldweg' von Anfangspunkt '2535062' bis Endpunkt '2535035', Anlage 1
  8. BÖW 103 - 'Am Tannenbusch' von Anfangspunkt '2535024' bis Endpunkt '2535026', Anlage 9
  9. BÖW 105 - 'Bahraweg' von Anfangspunkt '2635004' bis Endpunkt '2635009', Anlage 12
  10. BÖW 100 - 'Röhrensteig' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2535029' bis Endpunkt '2534025', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2535028' bis Endpunkt '2535027', Anlage 6
  11. BÖW 109 - 'Gehweg parallel zur Hellendorfer Straße' von Anfangspunkt '2535028A' bis Endpunkt '2534003B', Anlage 10
  12. BÖW 108 - 'Gartenweg' von Anfangspunkt '2533001' bis Endpunkt '2633004', Anlage 14
  13. BÖW 110 - 'Nothelferweg' von Anfangspunkt '2635015' bis Endpunkt '2535058 ', Anlage 15
  14. BÖW 106 - 'Dürrenberg (Weg)' von Anfangspunkt '2635017' bis Endpunkt '2636002', Anlage 11
  15. BÖW 102 - 'Markt Wege' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2535055' bis Endpunkt '2535056', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2535036' bis Endpunkt '2535054', Anlage 8

Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 792/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeindeverbindungsstraßen der Gemarkung Gottleuba

der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. GVS 2 - 'Hellendorfer Weg' von Anfangspunkt '2531005' bis Endpunkt '2632019', Anlage 1

Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 793/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und Waldwege der Gemarkung Gottleuba

der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. ÖFW 38 - 'Bärwinkel' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2636004' bis Endpunkt '2636028', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2636026' bis Endpunkt '2636003', Anlage 9

  2. ÖFW 37 - 'Bienhofer Weg' von Anfangspunkt '2632002' bis Endpunkt '2633003', Anlage 8

  3. ÖFW 31 - 'Kulmer Steig' von Anfangspunkt '2531002' bis Endpunkt '2532002', Anlage 2

  4. ÖFW 30 - 'Weg zum Staatstheater' von Anfangspunkt '2635010' bis Endpunkt '2735001', Anlage 1
  5. ÖFW 32 - 'Weg S 173 - Markersbach' von Anfangspunkt '2634010' bis Endpunkt '2734003', Anlage 3
  6. ÖFW 33 - 'Weg S 173 - Schönbachblick' von Anfangspunkt '2734004' bis Endpunkt '2734005', Anlage 4
  7. ÖFW 34 - 'Oberer Rätschbachweg' von Anfangspunkt '2633004' bis Endpunkt '2634019', Anlage 5
  8. ÖFW 36 - 'Querweg Rodelbahn' von Anfangspunkt '2633004' bis Endpunkt '2634012', Anlage 7
  9. ÖFW 35 - 'An der Rodelbahn' von Anfangspunkt '2534013' bis Endpunkt '2634003', Anlage 6

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

9

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 794/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung die Erstanlegung folgender Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis der Ortsstraßen der Gemarkung Gottleuba

der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einzutragen:

  1. OS 74 - 'Badstraße' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2535059' bis Endpunkt '2635001 ', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2535001' bis Endpunkt '2535002', Anlage 1

  2. OS 75 - 'Kurvenstraße' von Anfangspunkt '2534001' bis Endpunkt '2734001', Anlage 2

  3. OS 77 - 'Bahnhofstraße' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2535006' bis Endpunkt '2535009', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2535007' bis Endpunkt '2535008', Anlage 4

  4. OS 79 - 'Finkenweg' von Anfangspunkt '2535009' bis Endpunkt '2635001', Anlage 6
  5. OS 76 - 'Am Tannenbusch' von Anfangspunkt '2534029' bis Endpunkt '2535003', Anlage3
  6. OS 78 - 'Siedlungsweg' von Anfangspunkt '2535009' bis Endpunkt '2636005', Anlage 5
  7. OS 80 - 'Dürrenberg' von Anfangspunkt '2635001A' bis Endpunkt '2635017', Anlage 7
  8. OS 81 - 'Bahraweg' von Anfangspunkt '2635001' bis Endpunkt '2635004', Anlage 8
  9. OS 82 - 'Laubbuschweg' von Anfangspunkt '2635005' bis Endpunkt '2635006', Anlage 9
  10. OS 83 - 'Am Chemnitzer Heim' von Anfangspunkt '2635008' bis Endpunkt '2635007', Anlage 10
  11. OS 84 - 'Ringstraße' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2535010' bis Endpunkt '2535043', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2535043' bis Endpunkt '2535012', Teilstrecke 3 von Anfangspunkt '2535011' bis Endpunkt '2535012 ', Anlage 11
  12. OS 85 - 'Moritz-Fischer-Berg' von Anfangspunkt '2535014' bis Endpunkt '2535015', Anlage 12
  13. OS 86 - 'Wallstraße' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2535016' bis Endpunkt '2535042 ', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2535022' bis Endpunkt '2535016A', Anlage 13
  14. OS 87 - 'Am Graben' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2535002A' bis Endpunkt '2535039', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2535017' bis Endpunkt '2535040', Anlage 14
  15. OS 88 - 'An den Scheunen' von Anfangspunkt '2535019' bis Endpunkt '2535018', Anlage 15
  16. OS 89 - 'Kirchgasse' von Anfangspunkt '2535020' bis Endpunkt '2535058', Anlage 16
  17. OS 90 - 'Hellendorfer Straße 37-41' von Anfangspunkt '2534003' bis Endpunkt '2634001', Anlage 17
  18. OS 91 - 'Augustusberg' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2634004' bis Endpunkt '2634009', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2634006' bis Endpunkt '2634007', Teilstrecke 3 von Anfangspunkt '2634005' bis Endpunkt '2734002', Teilstrecke 4 von Anfangspunkt '2634008' bis Endpunkt '2634005', Teilstrecke 5 von Anfangspunkt '2634008' bis Endpunkt '2634004A', Teilstrecke 6 von Anfangspunkt '2634002' bis Endpunkt '2634009', Anlage 18
  19. OS 92 - 'Alter Oelsener Weg' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2534031' bis Endpunkt '2534005', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2534030' bis Endpunkt '2534017', Anlage 19
  20. OS 93 - 'Markt' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2535022' bis Endpunkt '2535001', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2535037' bis Endpunkt '2535057', Anlage 20
  21. OS 94 - 'An der Talsperre' von Anfangspunkt '2534032' bis Endpunkt '2534008', Anlage 21
  22. OS 95 - 'Bienhofer Straße' von Anfangspunkt '2631002' bis Endpunkt '2632011', Anlage 22
  23. OS 96 - 'Rehnberg' von Anfangspunkt '2531001' bis Endpunkt '2531004', Anlage 23
  24. OS 97 - 'Königstraße' von Anfangspunkt '2535057' bis Endpunkt '2535023', Anlage 24

Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen zu den neu angelegten Bestandsblättern und aus den dazugehörigen Karten, welche Bestandteil des Beschlusses sind.

Die Verwaltung wird beauftragt die Eintragungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen und betroffenen Eigentümern die Eintragungsverfügung zuzusenden.

Die Eintragungsverfügung mit dem Bestandsblatt und den dazugehörigen Karten liegt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 698/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Entwurf der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die in der Anlage beigefügte Satzung auszufertigen und bekannt zu geben.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

4

gegen den Beschluss:

2

Enthaltungen:

4